Zulassungsvorraussetzungen & Bewerbung

 

Allgemeine Hochschulreife

oder gleichwertig anerkannte Vorbildung

 

Gewichtung im Bewerbungsverfahren: 100%

Gewichtung bei zusätzlichem Ablegen des Studieneignungstests BaPsy-DGPs: 75%


Studieneignungstest BaPsy-DGPs (optional)

Gewichtung im Bewerbungsverfahren: 25% (optional)
Für das Bewerbungsverfahren an der RPTU ist der Prozentrang aus Ihrem Testbescheid entscheidend. 


Sie erhöhen mit der Teilnahme den Punktestand, den Sie aufgrund Ihrer Abiturnote erreicht haben, und damit die Chance auf einen Studienplatz. 
Verschlechtern können Sie den Punktestand nie, auch nicht durch Nicht-Teilnahme.

Anmeldung und Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr

Anmeldezeitraum: 15.12. bis 15.02.

Kurzerklärung des BaPsy-DGPs im Videoclip


Sprachkenntnisse

englische Sprachkenntnisse, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur befähigen, werden vorausgesetzt


für ausländische Studienbewerber:innen: zusätzlicher Nachweis über Deutschniveau B2 (europäischer Referenzrahmen) 

Bewerbungsfristen

Bewerbungsphase WiSe 2025/26:

01.06.2025 bis 15.07.2025 (Schließung des Bewerbungsportals der RPTU)

Studienplatzvergabe über DoSV (Dialogorientierten Serviceverfahrens):

Bewerber:innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung:
1. Registrierung auf Hochschulstart.de
2. Bewerbung über das Online-Portal der RPTU


Bewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung:
1. Registrierung auf Hochschulstart.de
2. Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf UniAssist
 


Studienortswechsel, Quereinstieg, Studienplatztausch

Studienortswechsel

Der Begriff wird für die Zulassung von Studienbewerbern in ein  höheres Fachsemester verwendet, die einen Studienplatz im Studiengang B.Sc. Psychologie an einer anderen Universität besitzen. Mit diesem Verfahren werden frei gewordene Studienplätze in höheren Fachsemestern wiederbesetzt. Ein Rechtsanspruch auf Studienortswechsel besteht nicht.

Quereinstieg

Der Begriff wird für die Zulassung von fachfremden Studienbewerber:innen in ein  höheres Fachsemester verwendet. Mit diesem Verfahren werden frei gewordene Studienplätze in höheren Fachsemestern wiederbesetzt. Ein Rechtsanspruch auf Quereinstieg besteht nicht.

 

Studienplatztausch

Finden sich zwei adäquate Partner aus dem gleichen Fachsemester aus vergleichbaren Studiengängen  der Psychologie, so ist für Studienplatzwechsler auch ein „Studienplatztausch“ möglich, wenn die Bewerberinnen oder Bewerber die entsprechenden Studienleistungen vorweisen können.
 

Mit diesem Verfahren werden freie Studienplätze - sofern vorhanden -  vergeben, wenn sie die Voraussetzungen für einen Einstieg in das gewünschte Fachsemester erfüllen. Studienortswechsler haben dabei Vorrang vor Quereinsteigern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Voraussetzungen / Nachweis von Leistungen: 

→  Aktueller beglaubigter Nachweis über bestandene Modulprüfungen

> Sie können für das entsprechende Fachsemester vergleichbare Leistungen zu denen an der RPTU geforderten nachweisen 

> Vergleichen Sie dafür Ihre bereits erworbenen Modulabschlüsse mit den Studieninhalte des B.Sc. Studiengangs Psychologie an der RPTU Landau. Elektronisches Modulhandbuch

> Module, welche im Hautpfach Psychologie in einen regulären B.A. oder B.Sc. Studiengang erworben wurde, können bei Übereinstimmung anerkannt werden

> Studienleistungen im Nebenfach Psychologie werden nur anerkannt, wenn sie einem vollständigen Modul im Hauptfach Psychologie (= „Major in Psychology“ im angelsächsischen Raum) entsprechen 

Bewerbung

Bewerbung über das Online-Portal der RPTU

zum WiSe (3. + 5. Fachsemester):
15. Juli

zum SoSe (2., 4.+ 6. Fachsemester)
15. Januar

Es werden keine Prüfungen von Studienleistungen prophylaktisch und im Vorhinein vorgenommen!