Ab ins Ausland!

 

 

Ein Auslandsaufenthalt

ist nicht nur fachlich und kulturell spannend, sondern bringt verschiedenste Herausforderungen aber auch intensive und schöne Erfahrungen mit sich und bereichert das ganze Leben!

Studierende haben verschiedene Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt: Auslandssemester mit oder ohne finanzielle Förderung, dual degree-Abschlüsse mit ausgewählten Partnerhochschulen, Abschlussarbeiten oder auch Praktika im Ausland.

Gute und vor allem rechtzeitige Planung und Organisation sind dafür unerlässlich! Sie sollten ca. 1 Jahr (für das Wintersemester) bis 1,5 Jahre (für das Sommersemester) im Voraus beginnen!

Die Entscheidungen, wohin es gehen soll, welche Förderung beantragt werden und wie der individuelle Studienverlauf aussehen soll, treffen die Studierenden selbst. Die Ansprechpersonen vom Referat für Internationale Angelegenheiten in Landau helfen bei der Organisation, Ansprechpersonen für fachliche Fragen (Studienverlaufsplanung, Anerkennung) sind im Fachbereich verfügbar.

Aktuelles

Infotermin

13.11.2025, C I Konferenzraum am Campus Landau, 

  • 12:00 Uhr Infotermin vom Referat für Internationale Angelegenheiten
  • 14:00 Uhr offene Sprechstunde Psychologie (auch in interdisziplinären Studiengägen) bis max. 15:30 Uhr

Sprechstunde Auslandsaufenthalte
Bitte besucht vorher den Infotermin am 13.11.2025 und kommt mit konkreten Vorstellungen und gut informiert in die Sprechstunde. Bis dann!

Partnerschaftskoordinatorin Katja Pook
(Raum H216)

  • Mo, 17. November 2025, 14:00-15.30 Uhr (aktualisiert)
  • Di, 25. November 2024, 11.30-13.00 Uhr
  • Mi, 10. Dezember 2024, 16.00-17:00 Uhr
  • Fr, 9. Januar 2025, 11:00 - 12:30 Uhr
     

Partnerschaftskoordinatorin Signe Filler:
nach Vereinbarung

Auslandsaufenthalt und PsychThG

Wenn Sie nach dem neuen Psychotherapeutengesetz (Reform 2020) eine Approbationsprüfung anstreben, achten Sie darauf, keine Inhalte aus einem Auslandsaufenthalt anerkennen zu lassen, die durch die Approbationsordnung (PsychThGApprO) geregelt werden! 

Viele Fragen zur Bewertung von Leistungen aus einem Auslandssemester bei der Anmeldung zur Approbationsprüfung sind noch ungeklärt. Risiken beim Anmelden für die Approbationsprüfung bei den Landesprüfungsämtern nach Ihrem Studium sind daher derzeit schwer abzuschätzen. Für Rheinland-Pfalz haben wir weitgehende Sicherheit, dass eine von der Uni ausgesprochene Anerkennung nicht nachträglich in Frage gestellt wird; für andere Bundesländer haben wir dies nicht. Dennoch ist prinzipiell ein Auslandssemester möglich. Im Master KliPP eignet sich das Modul KLIPP3 in Bezug auf Anerkennung.