Antrag auf Notenverbesserung
In der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Psychologie“ des Fachbereichs Psychologie der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau vom 17. Juli 2023 wird im § 11 Abs.6 Folgendes geregelt:
„Eine im ersten oder zweiten Versuch innerhalb der Regelstudienzeit bestandene Prüfung kann in insgesamt zwei Modulen jeweils einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note bestehen. Jede Modulprüfung wird mindestens im Turnus von ca. 6 – 8 Monaten angeboten. Die Wiederholung einer Modulprüfung ist jeweils spätestens innerhalb von acht Monaten abzulegen. Die Möglichkeit der Notenverbesserung besteht nicht für die Masterarbeit.“
Einen Antrag auf Inanspruchnahme finden Sie hier.
Der Antrag muss bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist dem Prüfungsamt vorliegen.
Bei Fragen steht Ihnen das Team des Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.