Ausbildungsziel
Der Landauer Masterstudiengang „Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP)“der RPTU führt Studierende in vier Semestern zu einem universitären Masterabschluss (M.Sc.), welcher für die gesamte Bandbreite klinisch-psychologischer Berufstätigkeiten qualifiziert.
Zudem stellt das Studium eine Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut*in dar, für welche zusätzlich die staatliche psychotherapeutische Prüfung (gemäß PsychThG § 10) erfolgreich absolviert werden muss. Dies ist Voraussetzung für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung und bereitet auf die eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit in klinisch-psychotherapeutischen Berufsfeldern vor.
Seit dem Wintersemester 2023 / 24 werden an der RPTU in Landau zwei neue Masterstudiengänge angeboten:
- Masterstudiengang „Psychologie“
- Masterstudiengang „Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP)“
Parallele Bewerbungen für beide Masterstudiengänge sind möglich.
Klinische Psychologie und Psychotherapie in Landau
Organisiert wird der Masterstudiengang KliPP durch die
Arbeitsgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie des Kinder- und Jugendalters und der
Arbeitsgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie des Erwachsenenalters.
Beide Arbeitseinheiten zeichnen sich durch eine enge Verknüpfung von Wissenschaft, Lehre und psychotherapeutischer Praxis aus. So ermöglichen wir Ihnen eine evidenzbasierte akademische Ausbildung, die eine Bandbreite an praktischen Erfahrungen einschließt und Sie auf den klinischen Berufsalltag vorbereitet.
Neben den leitenden Professorinnen bestehen die Arbeitseinheiten aus Doktorand*innen, Postdoktorand*innen, Verwaltungs- und Organisationspersonal sowie unterstützenden studentischen Hilfskräften. Die Lehrenden aus den beiden Arbeitseinheiten sind erfahrene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder klinische Psycholog*innen in fortgeschrittener therapeutischer Weiterbildung. Alle Lehrenden verfügen sowohl über wissenschaftliche als auch über therapeutische Expertise und sind i.d.R. parallel in beiden Bereichen tätig.
Forschungsschwerpunkte und weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Arbeitseinheiten.
Psychotherapeut:in werden - Welche Möglichkeiten bestehen?
- Studierende, die ihr B.Sc. Psychologie-Studium NACH dem 1. September 2020 begonnen haben, können die Approbation als Psychotherapeut:in nur über den Masterstudiengang „Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP)“ erwerben. (Informationen zur neuen Psychotherapie-Weiterbildung nach dem KliPP-Master finden Sie auf den Seiten der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz)
- Studierende, die ihr B.Sc. Psychologie-Studium VOR dem 1. September 2020 begonnen haben,
- können innerhalb unseres Masterstudiengangs „Psychologie“ klinische Leistungspunkte, inklusive Prüfungsleistung, für die Bewerbung an Psychotherapieausbildungsinstituten zum Erlangen der anschließenden Approbation gemäß altem Recht (Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung), erwerben.
Wie viele Leistungspunkte für die Bewerbungen bzw. Approbation erforderlich sind, muss bei den Psychotherapieausbildungsinstituten bzw. den jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern direkt erfragt werden.
⇒Informationen der Landespsychotherapeutenkammer RLP finden Sie unter: https://www.lpk-rlp.de/detail/verschiedene-wege-zum-ziel-berufszugaenge-nach-alten-und-neuem-recht.html - können sich ebenfalls für unseren spezifischen Masterstudiengang „Psychologie: KliPP“bewerben, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Wissens- und Praktikumsanforderungen gemäß neuem Recht (Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen, PsychThApprO) in Modulen oder in Nachschulungen innerhalb des Bachelorstudiums (nicht nach Abschluss!) absolviert wurden.
- können innerhalb unseres Masterstudiengangs „Psychologie“ klinische Leistungspunkte, inklusive Prüfungsleistung, für die Bewerbung an Psychotherapieausbildungsinstituten zum Erlangen der anschließenden Approbation gemäß altem Recht (Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung), erwerben.