Grundsätzlich können Studierende ab dem 3. Bachelorsemester oder dem 1. Mastersemester ins Ausland gehen. Dabei gibt es ein Kontingent von maximal 12 Monaten pro Studienzyklus (d.h. im Bachelorstudium max. 12 Monate, im Masterstudium erneut maximal 12 Monate, im PhD erneut maximal 12 Monate).

Zunächst suchen sich die Studierenden dafür eine Gasthochschule aus.

Als Gasthochschulen stehen eine Reihe von europäischen und außereuropäischen Partneruniversitäten zur Auswahl, die Abkommen mit dem passenden Fachbereich der RPTU geschlossen haben. Diese Abkommen erleichtern den Bewerbungsprozess. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, für eine Zeit an eine ausländische Hochschule zu gehen, die keine Partneruniversität der RPTU ist. Dabei ist der Organisationsaufwand seitens der Studierenden ggf. höher.

Gastaufenthalte an Partneruniversitäten werden in der Regel finanziell gefördert - je nach Abkommen mit einer ERASMUS+ Förderung oder einer PROMOS Förderung. Aber auch ohne Partnerschaftsabkommen können Sie sich als sogenannte Freemover auf eine PROMOS Förderung bewerben - oder aber völlig unabhängig Ihr Auslandsstudium durchführen.

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