Fachbereich Psychologie

Praktikum im Bachelor Psychologie

(Stud.beginn ab WiSe 20/21)

Liebe Studierende,
auf dieser Seite finden Sie alle Infos zum berufsbezogenen Praktikum, Modul 20_B.Y.


Merkblatt_Praktikum_B.Sc.Bitte vor Praktikumsbeginn lesen!
(Stand 07.2023)
fasst alle Infos für Sie zusammen

 

Bescheinigungsvorlagen_Praktikum_B.Sc. Bitte vorab bereits dem Praktikumsgeber vorlegen!
(Stand 07.2023)
Lassen Sie Ihren Praktikumsgeber die für Sie zutreffende Praktikumsbescheinigung unterzeichnen.
Auf diese Weise wird nachgewiesen, dass alle Voraussetzungen gegeben waren.

 

Verbuchungsdeckblatt_Praktikum_B.Sc.
(Stand 02.2022)
Sobald Sie alle Praktika absolviert haben bzw. die erforderlichen 450h Praktikum nachweisen können, kann das Praktikummodul 20_B.Y. verbucht werden.
Bitte das Deckblatt ausfüllen, alle erforderlichen Anhänge anhängen (vgl. Checkliste im Dokument) und an das Prüfungsamt schicken.


weitere Hinweise

  • Infos zu Anerkennungsmöglichkeiten von (Praktikums-)Tätigkeiten vor dem Bachelor finden Sie am Ende des Merkblatts
  • Infos zu den Unterschieden zwischen Praktika in der Studienvariante I oder in der Studienvariante II finden Sie im Merkblatt
  • Infos zum Praktikumsbericht befinden sich im Merkblatt
  • Für Forschungspraktika an der RPTU in Landau können Sie diese Vorlage zum Abschließen eines Praktikumsvertrags nutzen. (bitte beachten: reine Forschungspraktika sind nur in Studienvariante I möglich)
     
  • Eine Pflichtpraktikumsbescheinigung stellt Ihnen das Prüfungsamt aus, sofern Ihr Praktikumsgeber eine solche bei Ihnen anfordert. Bitte wenden Sie sich an pruefungsamt-ld [at] rptu.de
     
  • Studierende in der Studienvariante II  - müssen vor Beginn der berufsqualifizierenden Tätigkeit I (BQTI) einen KLIPS-Ausdruck  - mit nachweislich verbuchten 60 ECTS! -erstellen
  • Achtung: Auslandspraktika sind in Studienvariante II nicht möglich [Abstimmung auf Ebene der Ministerien (Bund und Länder), bekanntgegeben im DGPs-FTPs Newsletter vom 29.09.2022]. Einzige mögliche Ausnahme wäre die, dass durch Zufall ein:e in Deutschland anerkannte:r Psychotherapeut:in in der Einrichtung tätig ist. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall zur Sicherheit vorab.
  • Studienvariante II: Die Reihenfolg der Praktika ist nicht zwingend. Sofern Sie die erforderlichen ECTS für BQTI bereits nachweisen können, steht es Ihnen frei BQTI auch vor dem Orientierungspraktikum zu absolvieren.
  • Wir arbeiten derzeit an Kooperationen mit Praktikumseinrichtungen. Bachelorstudierende sind in der Wahl der Praktikumseinrichtung jedoch nicht auf diese Kooperationspartner beschränkt.

HINWEIS:  Seit 01.06.2023 gilt die ERSTE ÄNDERUNG DER PsychThApprO
Nun müssen im Orientierungspraktikum KEINE Psychotherapeut:innen mehr in der Praktikumseinreichtung angestellt sein!

Die Definition für die Praktikumseinreichtung bleibt jedoch weiter bestehen. Hier der konkrete Wortlaut aus der PsychThApprO:

 

 


Fragen?

Wenden Sie sich mit

 

  • allgemeinen Fragen zum Praktikum in der Studienvariante I an
    die Fachstudienberatung des Fachbereichs Psychologie, Vanessa Hirschhäuser (fsb-psy(at)rptu.de)

  • allgemeinen Fragen zum Praktikum in der Studienvariante II (klinisch/psychotherapeutisch) an
    Katja Tewes ()
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