Fachbereich Psychologie

Prüfungsorganisation

Prüfungstermine 

Aktuelle Prüfungstermine finden Sie in KLIPS

 

Antrag auf Notenverbesserung

 

Für Studierende des B.Sc. Psychologie mit Studienbeginn von WiSe 2014 / 15 bis WiSe 2019 / 20 

 

In der Ersten Ordnung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang „Psychologie“ an der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau vom 26.10.2011 wird im § 11 Abs.8 Folgendes geregelt:


„Eine im ersten oder zweiten Versuch innerhalb der Regelstudienzeit bestandene Prüfung kann in insgesamt zwei Modulen jeweils einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note bestehen. Die Wiederholung einer Modulprüfung ist jeweils spätestens innerhalb des Prüfungszeitraums des Folgesemesters abzulegen. Die Möglichkeit der Notenverbesserung besteht nicht für die Bachelor- und die Masterarbeit.“


Einen Antrag auf Inanspruchnahme finden Sie hier.

 

Der Antrag muss bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist dem Prüfungsamt vorliegen.


Bei Fragen steht Ihnen das Team des Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.

 

 

Für Studierende des B.Sc. Psychologie mit Studienbeginn ab WiSe 2020 / 21

In der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang "Psychologie" des Fachbereichs Psychologie der Universität Koblenz-Landau, Campus Landau wird in §13 Abs.6 Folgendes geregelt: 

"Eine im ersten oder zweiten Versuch innerhalb der Regelstudienzeit bestandene Prüfung kann in insgesamt zwei Modulen jeweils einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note bestehen. Jede Modulprüfung ist mindestens im Turnus von einem halben Jahr / ca. 6 Monaten anzubieten. Die Wiederholung einer Modulprüfung ist jeweils spätestens innerhalb von acht Monaten abzulegen. Die Möglichkeit der Notenverbesserung besteht nicht für die Bachelorarbeit."

Einen Antrag auf Inanspruchnahme finden Sie hier.

 

Der Antrag muss bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist dem Prüfungsamt vorliegen.


Bei Fragen steht Ihnen das Team des Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.

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