Quereinstieg, Studienplatzwechsel

Quereinstieg, Studienortswechsel und Studienplatztausch im B.Sc.-Studiengang Psychologie an der RPTU in Landau

Begriffsklärung:
Der Begriff "Quereinstieg" wird für die Zulassung von Studienbewerbern in ein höheres Fachsemester verwendet, die keinen Studienplatz in einem B.Sc.-Studiengang Psychologie besitzen. Mit diesem Verfahren werden frei gewordene Studienplätze in höheren Fachsemestern wiederbesetzt. Ein Rechtsanspruch auf Quereinstieg besteht nicht.


Der Begriff "Studienortswechsel" (auch Studienplatzwechsel) wird für die Zulassung von Studienbewerbern in ein höheres Fachsemester verwendet, die einen Studienplatz im Studiengang B.Sc. Psychologie an einer anderen Universität besitzen.

Mit diesem Verfahren werden freie Studienplätze für Studienplatzwechsler und Quereinsteiger vergeben, wenn sie die Voraussetzungen für einen Einstieg in das gewünschte Fachsemester erfüllen. Studienortswechsler werden vor den „Quereinsteigern“ mit freien Studienplätzen bedacht. Ein Rechtsanspruch auf Studienplatzwechsel besteht nicht.
Finden sich zwei adäquate Partner aus dem gleichen Fachsemester aus vergleichbaren Studiengängen der Psychologie, so ist für Studienplatzwechsler auch ein „Studienplatztausch“ möglich, wenn die Bewerberinnen oder Bewerber die entsprechenden Studienleistungen vorweisen können.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass sowohl der Quereinstieg als auch Studienplatzwechsel nur möglich sind, in den anerkannten Fachsemestern freie Studienplätze zur Verfügung stehen.

Ein Studienplatzwechsel bzw. Quereinstieg in den Studiengang B.Sc.-Psychologie in Landau ist zum Wintersemester in das  3. und 5.  für das Sommersemester in das 2., 4., und 6. Fachsemester möglich. Für alle höheren Fachsemester wurden Zulassungsbeschränkungen festgesetzt. In den letzten Semestern waren jedoch die festgesetzten Studienplätze bereits durch die eingeschriebenen Studierenden ausgeschöpft. Deshalb konnten keine Zulassungen mehr ausgesprochen werden.

Für den Studienplatzwechsel/Quereinstieg in ein höheres Fachsemester im Studiengang B.Sc.-Psychologie in Landau müssen Leistungen nachgewiesen werden, die denen im Modulhandbuch für das entsprechende Fachsemester geforderten Leistungen so weit wie möglich entsprechen. Die Modulabschlüsse müssen mit denen an der RPTU in Landau angebotenen vergleichbar sein. Hierbei kann jedes Modul, welches im Hauptfach Psychologie in einen regulären B.A. oder B.Sc. Studiengang erworben wurde, anerkannt werden, sofern dessen Inhalte mit den in Fach Psychologie in Landau gelehrten Modulinhalten hinreichend übereinstimmen.
Studienleistungen im Nebenfach Psychologie werden nur anerkannt, wenn sie einem vollständigen Modul im Hauptfach Psychologie entsprechen (Das „Hauptfach Psychologie“ entspricht dem „Major in Psychology“ im angelsächsischen Raum).

 

Ob erworbene Modulabschlüsse diesen Anforderungen entsprechen, kann vom Bewerber/von der Bewerberin durch Vergleich mit dem Modulhandbuch des B.Sc.-Studiengangs Psychologie in Landau abgeschätzt werden.

Die Bewerbung erfolgt online über unserBewerberportal. Daraus können Sie auch Informationen über die erforderlichen Unterlagen und Nachweise entnehmen. Bitte legen Sie unbedingt einen aktuellen und beglaubigten Nachweis über die bestandenen Modulprüfungen bei.

Der Zulassungsantrag ist fristgerecht

  • für das Sommersemester zum 15. Januar und
  • für das Wintersemester zum 15. Juli

an das Studierendensekretariat zu stellen.

Das Studierendensekretariat wird Ihre Bewerbung zur Anerkennung der Prüfungsleistungen an den Prüfungsausschuss Psychologie weiterleiten.


Die Prüfung und Anerkennung von Studienleistungen, erfolgt nicht unabhängig von einer Bewerbung und nicht im Voraus.

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