Berufspraktika
Studieninhalte praktisch anwenden

und wertvolle Erfahrungen sammeln.
Im Verlauf des Studiums ist ein Berufspraktikum von 6 Wochen vorgesehen, bei dem theoretische Kenntnisse mit der beruflichen Praxis verbunden werden sollen.
Wann? Das Praktikum wird in der Vorlesungs- oder in der vorlesungsfreien Zeit absolviert. Zulassungsvoraussetzung ist der Besuch der Veranstaltungen des ersten Studienjahres im B. Sc. Mensch und Umwelt. Es kann also frühestens in der vorlesungsfreien Zeit vor dem 3. Fachsemester absolviert werden.
Wo? Generell gilt: Die eigenständige Suche nach geeigneten Firmen und Organisationen ist möglich und kann jederzeit mit der Praktikumsberatung des Studiengangs besprochen werden (muu-praktikum(at)rptu.de). Eine Liste mit einigen Inspirationen und möglichen Praktikumsanbietern finden Sie im Downloadbereich.
Wie? Informationen zur Praktikumsbescheinigung, Praktikumsbericht und Inspration zu Praktikumsanbietern gibt es im Downloadbereich.
Anerkennung
Informationen zu Voraussetzungen und Anerkennung im Modulhandbuch und der Prüfungsordnung
Detailinformationen & Häufige Fragen
Nähere Informationen zu den Inhalten und Zielen des Berufspraktikums gibt es im Modulhandbuch.
Bei Fragen kann man sich jederzeit an die Praktikumsberatung wenden (muu-praktikum(at)rptu.de). Auch das Prüfungsamt (pruefungsamt-ld(at)rptu.de) beantwortet Fragen zum Praktikum.
Nein, formal nicht, aber man kann gerne fragen, wenn Unsicherheiten bei der Passung bestehen. Wichtig ist, dass man die Relevanz für den Studiengang Mensch und Umwelt deutlich machen kann (s. Merkblatt im Downloadbereich).
Ja, Anfrage bitte per Mail an muu-praktikum(at)rptu.de
Nein, das Berufspraktikum kann erst nach dem ersten Studienjahr im B. Sc. Mensch und Umwelt absolviert werden, also frühestens in der vorlesungsfreien Zeit vor dem 3. Fachsemester. Praktika, die vor Beginn des Studiums absolviert wurden, werden nicht anerkannt.
Nein, das Praktikum umfasst eine Dauer von 6 Wochen und muss in einer Praktikumseinheit absolviert werden.
Ja, in der Regel ist das Praktikum in Vollzeit (35 – 40 Wochenstunden) abzuleisten. Falls ein Praktikum in Teilzeit abgeleistet wird, ist die erbrachte Stundenzahl in das Vollzeitäquivalent umzurechnen und zu bescheinigen.
Online-Praktika können wir anerkennen, wenn die Praktikumsstelle den laut Prüfungsordnung erforderlichen Zeitraum (6 Wochen) und Stundenumfang (Vollzeit bzw. Umrechnung von Teilzeit auf Vollzeitäquivalent) bestätigen kann und die Tätigkeit den inhaltlichen Anforderungen entspricht.
Ja, das Berufspraktikum kann nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland absolviert werden. In beiden Fällen ist es wichtig, dass alle Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllt sind. Tipp: Finanzierungen sind möglich, zum Beispiel über das Erasmus+-Programm.
Sollte das Berufspraktikum über eine Organisation gegen Zahlung einer Gebühr zustande kommen, ist diese selbst zu tragen.
Ob eine Bezahlung während der Praktikumszeit stattfindet oder nicht, ist für die Anerkennung nicht relevant.
- Bescheinigung der Einrichtung (Briefkopf etc.)
- Bestätigung der Vollzeit bzw. des Vollzeitäquivalents / Umfangs
- Bestätigung des genauen Zeitraums
- Unterschrift des/r Betreuenden
Details im Merkblatt
Der Praktikumsbericht ist ein kurzer Bericht von 3 Seiten und umfasst:
- Beschreibung der Gesamteinrichtung mit Benennung der Betreuerin / des Betreuers und ihrer / seiner Funktion in der Einrichtung
- Beschreibung der relevanten Tätigkeiten bezogen auf den Studiengang bzw. die gewählten Profillinien
- Persönliche Einschätzungen und Erfahrungen bezogen auf den Studiengang bzw. die gewählten Profillinien
- Unterschrift der Praktikantin / des Praktikanten
Details im Merkblatt
Nein, das Berufspraktikum ist unbenotet.
Nach Beendigung eines Praktikums sind elektronische Kopien (PDFs) des Praktikumsberichts und der Praktikumsbescheinigung an das Prüfungsamt des Standortes Landau (pruefungsamt- ld@rptu.de) UND an die Praktikumsberatung (muu-praktikum(at)rptu.de) zu senden.
Nein, es gibt keine Frist.
Das Berufspraktikum gibt 8 ECTS. Die Verklipsung wird vom Prüfungsamt vorgenommen.