Die Abschlussarbeit kann auch extern durchgeführt werden. Die externe Einrichtung muss dazu eine universitäre bzw. eindeutige Forschungseinrichtung sein oder die Abschlussarbeit durch eine*n Psycholog*in in der Organisation betreut werden. Unter den gleichen Bedingungen sind auch Abschlussarbeiten im Ausland möglich.

Bei externen Abschlussarbeiten muss zudem eine*r der Gutachter*innen aus dem Fachbereich Psychologie kommen. Die betreuende Person aus der externen Organisation muss durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden. Dazu muss der*die externe Gutachter*in dieses Formblatt ausfüllen und beim Prüfungsamt einreichen, falls er*sie noch keine Prüfungsberechtigung an der RPTU in Landau hat.