Gestaltungshinweise und Details

Grundsätzliches

Im Bachelorstudiengang Psychologie der RPTU in Landau werden in der Regel empirische Arbeiten vergeben.

Empirische Arbeiten
In empirischen BSc Arbeiten werden zu einem Themengebiet aus der Psychologie theoretisch fundierte Fragestellungen bzw. Hypothesen anhand von empirischen Daten mit Hilfe geeigneter Forschungsmethoden untersucht. Grundlage kann ein selbst erhobener oder bereits vorhandener Datensatz sein, der mittels geeigneter statistischer Verfahren zu analysieren ist. Die Ergebnisse werden dargestellt, in Bezug auf die Fragestellung interpretiert und diskutiert.
In Ausnahmefällen können auch theoretische Arbeiten vergeben werden, die den empirischen hinsichtlich Anforderungsniveau und Arbeitsumfang entsprechen.

Theoretische Arbeiten
In theoretischen BSc Arbeiten werden Frage- bzw. Problemstellungen aus der Psychologie auf der Basis der für das Thema maßgeblichen Forschungsliteratur bearbeitet. Die Forschungsliteratur wird dazu in Bezug auf die Fragestellung gesichtet, analysiert und aufgearbeitet. Die relevanten Inhalte werden zusammenfassend dargestellt, im Hinblick auf die Fragestellung interpretiert und diskutiert.
 

Was sagt die Prüfungsordnung zum Thema BSc Arbeit?

Details zur BSc Arbeit sind in §23 der Prüfungsordnung geregelt. Die Prüfungsordnung finden Sie hier.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann beantragt werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 90 Leistungspunkte im Bachelorstudiengang erworben hat. Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Ihre Arbeit spätestens drei Monate später abgeben können.
Die Zulassung wird im Prüfungsamt Landau beantragt. Die Kontaktdaten des Prüfungsamts finden Sie hier.

 

Wer betreut BSc Arbeiten?Wer betreut BSc Arbeiten?

Betreut werden BSc Arbeiten in der Regel von Lehrenden des Fachbereichs Psychologie, die als Prüferin bzw. Prüfer zugelassen sind. Nach §23 Absatz 4 der Prüfungsordnung, können auf Antrag auch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer anderer Universitäten die Betreuung übernehmen. Die Zweitbetreuerin oder der Zweitbetreuer muss in diesem Fall dem Fachbereich Psychologie angehören und dort als Prüferin oder Prüfer gemäß § 10 Absatz 2 der Prüfungsordnung zugelassen sein.
Ihre Aufgabe ist es, zunächst eine Erstbetreuerin bzw. –betreuer zu finden. Wer die Zweitbetreuung übernimmt, klären Sie üblicher Weise mit der Person, die die Erstbetreuung vornimmt. Tun Sie das nicht, bestimmt der Prüfungsausschuss aus dem Kreis der Prüfungsberechtigten eine Person, die später das Zweitgutachten zu Ihrer Arbeit anfertigt.

 

Wie finden Sie ein Thema für Ihre BSc Arbeit?

Die Arbeitseinheiten des Fachbereichs Psychologie informieren auf ihrer jeweiligen Homepage über Themen, die von ihren Mitgliedern angeboten und betreut werden. Die Prüfungsordnung sieht in §23 Absatz 7 vor, dass Themen, Aufgabenstellungen und Umfang der Bachelorarbeit von den Betreuenden so zu begrenzen sind, dass die zur Bearbeitung vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.
Sie können sich jedoch selbstverständlich auch mit eigenen Ideen an die Lehrenden des Fachbereichs wenden.
Mit diesem Link kommen Sie auf eine Übersicht der Hompages mit Informationen der Arbeitseinheiten zu den von ihren angebotenen Themen für BSc Arbeiten.

 

Wann sollten Sie anfangen sich auf die Suche zu machen?

Themenfindung und –formulierung können recht aufwändig sein. Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit möglichen Betreuerinnen und Betreuern in Verbindung und klären Sie Näheres mit diesen ab. Wir empfehlen mit der Suche nach einem Thema spätestens zu Beginn des letzten Studienjahrs zu beginnen.

In einer ersten Besprechung werden mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin Thema und Vorgehensweise festgelegt. Danach erstellen Sie ein Kurzexposé, in dem mindestens die folgenden Punkte enthalten sind:

Die zu bearbeitende Fragestellung.
Die Darstellung der geplanten Untersuchungs- und Auswertungsmethoden
Ein Zeitplan über den Ablauf der Arbeiten.

 

 

Welches sind die ersten Schritte bei der Festlegung auf ein Thema?

Ein erster Entwurf des Exposés wird der betreuenden Person vorgelegt. Nach einer Einigung über Inhalt, Design und den zeitlichen Ablauf der Arbeit wird die endgültige Fassung des Exposés bei dem Betreuer bzw. der Betreuerin abgeben.
Damit ist keine formelle Zulassung der Arbeit verbunden! Diese erfolgt durch das Hochschulprüfungsamt . Ab dem Zeitpunkt der Zulassung gilt dann die in der Prüfungsordnung festgelegte 3-monatige Bearbeitungszeit.
Nach §23, Absatz 6 kann eine BSc Arbeit auch in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Dies erfordert, dass im Exposé zusätzlich zu den genannten Gliederungspunkten genau festgehalten wird, welche Arbeitsschritte von welcher Person auszuführen sind und welche. Abschnitte von jedem Beteiligten zu bearbeiten sind.

 

 

Welche Formalitäten müssen Sie nach der Vergabe des Themas beachten?

Das Thema Ihrer BSc Arbeit gilt dann als vergeben, wenn das Exposé mit den Personen, die Ihre Arbeit betreuen, abgestimmt ist. Ist dies geschehen und können Sie absehen, dass Sie die Arbeit nach spätestens drei Monaten soweit fertig haben, dass Sie sie abgeben können, stellen Sie gemäß §23 der Prüfungsordnung einen Antrag auf Zulassung zur BSc Arbeit.
Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erhalten Sie direkt im Hochschulprüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird ausgefüllt beim Prüfungsamt eingereicht. Nach der Bearbeitung durch das Prüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur BSc Arbeit.

Das Vorgehen und die genaue Ausgestaltung der Betreuung sprechen Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Grundsätzlich gilt jedoch, dass in regelmäßigen, nicht allzu kurzen Abständen ein Treffen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer stattfinden sollte, bei dem Sie über den aktuellen Stand Ihrer Arbeit berichten und eventuelle Fragen geklärt werden können.

 

Wie wird die Arbeit betreut?

Damit keine Missverständnisse entstehen:

  1. Ein gutes Verhältnis zu den Personen, die Sie betreuen, bedeutet nicht automatisch eine gute Zensur!
  2. Intensive / häufige Betreuung heißt nicht, dass das Ergebnis „perfekt“ (also 1 oder 2) sein wird!
  3. Auch eine gründliche Durchsicht einzelner Teile seitens des Betreuers oder der Betreuerin bedeutet nicht, dass das Ergebnis „perfekt“ (also 1 oder 2) sein muss!

 

 

Was tun bei Schwierigkeiten?

Grundsätzlich gilt, dass die Person, die eine Arbeit betreut, über den Fortgang der Arbeit, die Verzögerungen gegenüber dem Arbeitsplan und Schwierigkeiten regelmäßig informiert werden sollte. Ein regelmäßiger Kontakt erlaubt es, frühzeitig auf Schwierigkeiten zu reagieren.
Ergeben sich jedoch Schwierigkeiten, die nicht gemeinsam mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer ausgeräumt werden können, können Sie sich an die Person wenden, die den Arbeitsbereich leitet, in dem Ihre Arbeit angesiedelt ist. Weitere Ansprechpartner und –partnerinnen bei Schwierigkeiten sind die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die jeweiligen Vertrauensdozentinnen bzw. -dozenten.
Die Prüfungsordnung sieht darüber hinaus vor, dass das Thema maximal ein Mal innerhalb eines Monats nach einer Zulassung zurück gegeben werden kann.

 

Wie umfangreich soll eine BSc Arbeit sein?

Für den wünschenswerten Gesamtumfang gibt es keine allgemeingültige Regel. Auf jeden Fall gilt Qualität vor Quantität! Als Richtwert kann ein Umfang von 40 bis 60 Seiten (zzgl. Deckblatt, Literaturverzeichnis und Anhang) gelten. Diese Angabe bezieht sich auf eine Schriftgröße von 12pt der Schrift Times New Roman bei einem 1 ½ zeiligen Zeilenabstand.

 

Welchen formalen Kriterien soll die BSc Arbeit entsprechen.

Für die Gestaltung der Arbeit (Zitierweise, Literaturverzeichnis, Abbildungen und Tabellen) gelten die jeweils aktuellen Richtlinien zur Manuskriptgestaltung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Zur Übersicht empfehlen wir Ihnen das Skript „Merkblatt zur Erstellung empirischer Forschungarbeiten“ von Tobias Rothmund, Mario Gollwitzer und Christine Altstötter-Gleich.

Deckblatt

  • Thema der Arbeit in deutscher und englischer Sprache
  • Name, Vorname des Verfassers bzw. der Verfasserin
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Universitäts- und Fachbereichsbezeichnung

Kurzzusammenfassung (Abstract)
Der Arbeit wird eine Kurzzusammenfassung der Fragestellung, der Methodik, der Ergebnisse und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Umfang von maximal 250 Wörtern vorangestellt.

Theoretischer Hintergrund
Nach einer kurzen Einleitung, in der das Thema und die allgemeine Fragestellung umrissen werden, folgt die Darstellung des theoretischen Hintergrunds und des für das Thema relevanten Forschungsstands, soweit er für die Bearbeitung der Fragestellung relevant ist.

Herleitung der Fragestellung bzw. Hypothesen
Ausgehend von der allgemeinen Fragestellung werden hier auf der Grundlage der zuvor zusammengefassten und reflektierten Forschungslage die spezifischen Fragestellungen bzw. Hypothesen der Untersuchung hergeleitet und präzisiert.

Methoden
In diesem Teil werden die Stichprobe, die eingesetzten Materialien und Erhebungsinstrumente und der Ablauf bzw. das Design der Untersuchung beschrieben, auf deren Basis die Fragestellung bearbeitet bzw. die Hypothesen geprüft wurden.

 

 

Wie ist eine empirische BSc Arbeit aufgebaut?

Ergebnisse
Ergebnisse der Datenaufbereitung sowie der deskriptiven und inferenzstatistischen Verfahren, die eingesetzt wurden, um die Fragestellung zu untersuchen bzw. die Hypothesen zu prüfen, werden hier sowohl tabellarisch als auch in Textform zusammenfassend beschrieben. Eine Erläuterung der eingesetzten statistischen Verfahren erfolgt dann, wenn es sich nicht um Standardverfahren der deskriptiven- und Inferenzstatistik handelt. Tabellen und Abbildungen müssen den jeweils aktuellen Richtlinien der Manuskriptgestaltung entsprechen.

Diskussion, kritische Reflektion und Ausblick
Im letzten Teil der Arbeit werden die Ergebnisse im Hinblick auf die theoretisch hergeleiteten Fragestellungen diskutiert, Schlussfolgerungen in Bezug auf die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen bzw. formulierten Hypothesen gezogen und mögliche Schwächen und Einschränkungen der eingesetzten Methodik erläutert. Empfehlenswert sind ferner die Einordnung der Ergebnisse in den Forschungs- und Erkenntnisstand, das Aufzeigen offener Fragen und Vorschläge für mögliche Folgeuntersuchungen

Literaturverzeichnis
Die Literatur, die in der Arbeit zitiert wurde, wird hier entsprechend der jeweils aktuellen Richtlinien der Manuskriptgestaltung aufgeführt.

Anhang
Im Anhang finden sich Versuchsmaterialien wie Fragebögen, Instruktionen, Beispiele für eingesetzte Testaufgaben etc.

Eidesstattliche Erklärung
Die Verfasserin bzw. der Verfasser der BSc Arbeit versichert hier an Eides statt, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Deckblatt

  • Thema der Arbeit in deutscher und englischer Sprache
  • Name, Vorname des Verfassers/ der Verfasserin
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Universitäts- und Fachbereichsbezeichnung


Kurzzusammenfassung (Abstract)
Der Arbeit wird eine Kurzzusammenfassung der Fragestellung, der Herangehensweise, der Ergebnisse und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Umfang von maximal 250 Wörtern vorangestellt.

Einführung
Nach einer kurzen Einleitung, in der die behandelte Thematik und die Zielsetzung bzw. allgemeine Fragestellung umrissen wird, folgt die Herleitung und Begründung des Gegenstands der Arbeit sowie eine Beschreibung der gewählten Herangehensweise.

 

 

 

Wie ist eine theoretische BSc Arbeit aufgebaut?

Hauptteil
Die für den Gegenstand der Arbeit relevanten theoretischen Überlegungen, Annahmen und Forschungsergebnisse werden hier zusammenfassend vorgestellt und im Hinblick auf die gewählte Zielsetzung bzw. Fragestellung analytisch reflektiert. Wichtig ist dabei, die relevanten Themenaspekte so aufzubereiten und darzustellen, dass sie einen Beitrag zur Klärung der Fragestellung leisten.

Diskussion, kritishe Reflektion und Ausblick
Im letzten Teil der Arbeit werden Schlussfolgerungen in Bezug auf die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen bzw. die Zielsetzung der Arbeit gezogen. Des Weiteren werden die Ergebnisse in einen größeren Zusammenhang eingeordnet, mögliche Schwächen und Einschränkungen der eingesetzten Vorgehensweise erläutert und mögliche Folgeuntersuchungen bzw. noch offene Fragen skizziert.

Literaturverzeichnis
Die Literatur, die in der Arbeit zitiert wurde, wird hier entsprechend der Richtlinien der Manuskriptgestaltung aufgeführt.

Eidesstattliche Erklärung
Die Verfasserin bzw. der Verfasser der BSc Arbeit versichert hier an Eides statt, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

 

 

Wie viel Zeit haben Sie für Ihre BSc Arbeit?

In der Prüfungsordnung ist - ausgehend von 12 ECTS Punkten und einem damit einher gehenden Workload in Höhe von 360 Stunden – eine dreimonatige Bearbeitungszeit vorgesehen. Dies entspricht in etwa einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden (Wochenenden ausgenommen) und dient selbstverständlich nur einer groben Orientierung.
Dabei wird vorausgesetzt, dass Sie Ihre Fragestellung mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin abgesprochen und ein Exposé vorgelegt haben. Sie sollten für diese Vorarbeiten genügend Zeit einplanen und daher spätestens mit Beginn Ihres letzten Studienjahres anfangen, konkrete Schritte in Bezug auf Ihre BSc Arbeit zu unternehmen.
Die dreimonatige Bearbeitungsfrist beginnt mit der Zulassung der BSc Arbeit durch das Hochschulprüfungsamt. Sie stellt eine Obergrenze dar, so dass es kein Problem ist, wenn eine Arbeit vor dieser Frist abgegeben wird. Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung also erst, wenn Sie absehen können, dass Sie die dreimonatige Frist einhalten können, denn eine Verlängerung ist laut Prüfungsordnung nicht möglich!

 

 

Was müssen Sie bei der Abgabe Ihrer BSc Arbeit beachten?

Die Abgabe muss fristgemäß beim Hochschulprüfungsamt erfolgen. Die Arbeit muss dort gebunden in 3-facher Ausfertigung und zusätzlich auf CD als Datei in pdf-Format vorgelegt werden. Das Hochschulprüfungsamt stellt dann zwei der gebundenen Exemplare den jeweiligen Betreuerinnen und Betreuern zu.

 

Was passiert nach der Abgabe Ihrer BSc Arbeit?

Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die BSc Arbeit in der Regel innerhalb einer Frist von zwei Monaten von Ihren Betreuerinnen bzw. Betreuern bewertet wird. Diese erstellen dazu schriftliche Gutachten. Das arithmetische Mittel der Noten des Erst- und des Zweitgutachtens bildet die Note Ihrer BSc Arbeit, die mit doppeltem Gewicht neben den Modulprüfungen in Ihre Abschlussnote eingeht.
Wird die Bachelorarbeit von nur einer oder einem der beiden Gutachtenden mit "nicht ausreichend" bewertet oder weichen die Noten der beiden Gutachtenden um zwei ganze Notenstufen voneinander ab, muss ein drittes Gutachten von einer oder einem vom Prüfungsausschuss Psychologie zu bestimmenden Prüferin oder Prüfer eingeholt werden.