Fachbereich Psychologie

Allgemeine Informationen zur Masterarbeit

Themenvergabe bei Masterarbeiten

(Version vom 18.04.2013)

Rahmenbedingungen

Aus konkreten Anlässen heraus ein Hinweis vorab: Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Zeitplanung, dass Ihre Masterarbeit begutachtet werden muss. Dies soll laut Prüfungsordnung "in der Regel" innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Bei der Menge an Arbeiten ist von Gutachtern nicht zu verlangen, diese Frist drastisch zu verringern.

Laut PO soll die Masterarbeit innerhalb von 6 Monaten fertig gestellt werden können. Es werden 30 Leistungspunkte vergeben. Das entspricht einem Gesamt-Workload von 900 Zeitstunden.

Inhalte
Weitgehend selbständige Bearbeitung einer Fragestellung oder eines Problems in einem Gebiet der Psychologie mit den Standardmethoden des Faches

Lehrziele
Die Studierenden sind in der Lage, weitgehend selbständig ein Problem aus dem Gebiet der Psychologie mit Standardmethoden des Faches wissenschaftlich zu bearbeiten. Dazu setzen sie in vorangegangenen Studienabschnitten erworbene Arbeitstechniken ein, die sie befähigen, relevante Literatur zu recherchieren, auf deren Basis die theoretischen Hintergründe einer ausgewählten psychologischen Fragestellung zu erfassen, darzustellen und entsprechende Hypothesen bzw. Fragestellungen abzuleiten. Darüber hinaus sind sie in der Lage, zur Klärung dieser Fragen geeignete Ansätze und Methoden auszuwählen und zu beurteilen, für die Datenerhebung und –auswertung zu nutzen und die in eigenen Erhebungen oder in vorhandenen Untersuchungen gefundenen Ergebnisse sachkundig und sprachlich angemessen darzustellen und kritisch zu diskutieren.

Auch wenn nur eine beschränkte Bearbeitungszeit zur Verfügung steht, sollten für Masterarbeiten hinreichend anspruchsvolle Themenstellungen vergeben werden. Wünschenswert ist es unseres Erachtens, wenn Studierende mit einer Aufgabe betraut werden, die dazu beitragen kann, einen Erkenntnisgewinn zu produzieren. Dazu gehört, dass die Arbeiten an die aktuelle Forschung anknüpfen, eine theoretische Fundierung und ein auf Erkenntnisgewinn ausgerichtetes Untersuchungsziel haben (d.h. keine wiederholte Replikation eines alten robusten Befundes; keine rein explorative Studie, bei der z.B. mit Hilfe einer Beobachtungsstudie geprüft wird, ob es bei „irgendeinem“ sozialen Verhalten „irgendeinen“ Geschlechtseffekt gibt). Im Folgenden sind einige Vorschläge dargestellt, die aus unserer Sicht dabei helfen können, dieses Ziel unter den vorhandenen Rahmenbedingungen zu erreichen. Weitere Vorschläge sind willkommen.

Vorschläge zu Formen von Masterarbeiten

Empirische Arbeiten

Bei Masterarbeiten soll es sich ausschließlich um empirische Arbeiten handeln. Bei der Planung der Studie sollte ein prinzipiell publikationswürdiges Niveau angestrebt werden. Die Entwicklung und Eingrenzung der Fragestellung sollte in enger Absprache mit dem/der Betreuer/in erfolgen. Die Ableitung der Hypothesen aus der Theorie, Design der Studie, Operationalisierung, Durchführung und Auswertung sollten weitgehend eigenständig erfolgen. Bei der Diskussion der Ergebnisse ist auf einen klaren Bezug zur Theorie zu achten, aus der Fragestellung und Hypothesen abgeleitet wurden. Insgesamt besteht die Betreuung in Beratungsaufgaben.

Tandemarbeiten

Die PO sieht vor (§ 23, Abs. 6), dass eine Fragestellung an zwei Personen gleichzeitig vergeben werden kann. Wichtig ist, dass die Verantwortlichkeiten vorher genau abgesprochen und dokumentiert werden. Dabei sollte deutlich gemacht werden, dass beide Personen für das Gelingen der Gesamtarbeit verantwortlich sind und dazu in vergleichbarem Umfang beitragen müssen. Darüber hinaus müssen aber auch die individuellen Beiträge in der Arbeit kenntlich gemacht und bei der Benotung entsprechend gewürdigt werden.

Weiterführung von empirischen Arbeiten im Rahmen der BA-Arbeit oder eines Forschungspraktikums

Im Rahmen eines Forschungspraktikums arbeiten die Studierenden an einer vorgegebenen, möglicherweise aber auch an einer eigenen Fragestellung. Diese Arbeiten können als Vorstudien für eine Master-Arbeit genutzt werden. Angebote für Forschungspraktika, Themen und Modalitäten sollen von den Arbeitseinheiten publik gemacht werden (s.u.). Ebenso können Masterarbeiten auf Studien der Bachelorarbeit aufbauen.

Weitere Details und Gestaltungshinweise finden Sie hier.

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