Fachbereich Psychologie

Gestaltungshinweise und Details

Im Masterstudiengang Psychologie der RPTU in Landau werden in der Regel empirische Arbeiten vergeben.

Grundsätzliches

Empirische Arbeiten

In empirischen Masterarbeiten werden zu einem Themengebiet aus der Psychologie theoretisch fundierte Fragestellungen bzw. Hypothesen anhand von empirischen Daten mit Hilfe geeigneter Forschungsmethoden und statistischer Verfahren untersucht. Die Ergebnisse werden dargestellt, in Bezug auf die Fragestellung interpretiert und diskutiert.

Was sagt die Prüfungsordnung zum Thema Masterarbeit?
Details zur Masterarbeit sind in §23 der Prüfungsordnung geregelt. Die Prüfungsordnung finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Stellen Sie den Antrag auf Zulassung erst, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Ihre Arbeit spätestens sechs Monate später abgeben können.
Die Zulassung wird im Hochschulprüfungsamt beantragt. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Hochschulprüfungsamts unter folgendem Link.

Wer betreut Masterarbeiten?
Betreut werden Masterarbeiten in der Regel von Lehrenden des Fachbereichs Psychologie, die als Prüferin bzw. Prüfer zugelassen sind. Nach §23 Absatz 4 der Prüfungsordnung, können auf Antrag auch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer anderer Universitäten die Betreuung übernehmen. Die Zweitbetreuerin oder der Zweitbetreuer muss in diesem Fall dem Fachbereich Psychologie angehören und dort als Prüferin oder Prüfer gemäß § 10 Absatz 2 der Prüfungsordnung zugelassen sein.
Ihre Aufgabe ist es, zunächst eine Erstbetreuerin bzw. –betreuer zu finden. Wer die Zweitbetreuung übernimmt, klären Sie üblicher Weise mit der Person, die die Erstbetreuung vornimmt. Tun Sie das nicht, bestimmt der Prüfungsausschuss aus dem Kreis der Prüfungsberechtigten eine Person, die später das Zweitgutachten zu Ihrer Arbeit anfertigt.

Wie finden Sie ein Thema für Ihre Masterarbeit?
Die Arbeitseinheiten des Fachbereichs Psychologie informieren auf ihrer jeweiligen Homepage über Themen, die von ihren Mitgliedern angeboten und betreut werden. Die Prüfungsordnung sieht in §23 Absatz 7 vor, dass Themen, Aufgabenstellungen und Umfang der Masterarbeit von den Betreuenden so zu begrenzen sind, dass die zur Bearbeitung vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.
Sie können sich jedoch selbstverständlich auch mit eigenen Ideen an die Lehrenden des Fachbereichs wenden.

Wann sollten Sie anfangen sich auf die Suche zu machen?
Themenfindung und –formulierung können recht aufwändig sein. Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit möglichen Betreuerinnen und Betreuern in Verbindung und klären Sie Näheres mit diesen ab. Wir empfehlen mit der Suche nach einem Thema spätestens zu Beginn des letzten Studienjahrs zu beginnen.

Welches sind die ersten Schritte bei der Festlegung auf ein Thema?
In einer ersten Besprechung werden mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin Thema und Vorgehensweise festgelegt. Danach erstellen Sie ein Kurzexposé, in dem mindestens die folgenden Punkte enthalten sind:

  1. Die zu bearbeitende Fragestellung.
  2. Die Darstellung der geplanten Untersuchungs- und Auswertungsmethoden.
  3. Ein Zeitplan über den Ablauf der Arbeiten.

Ein erster Entwurf des Exposés wird der betreuenden Person vorgelegt. Nach einer Einigung über Inhalt, Design und den zeitlichen Ablauf der Arbeit wird die endgültige Fassung des Exposés bei dem Betreuer bzw. der Betreuerin abgegeben.
Damit ist keine formelle Zulassung der Arbeit verbunden! Diese erfolgt durch das Hochschulprüfungsamt. Ab dem Zeitpunkt der Zulassung gilt dann die in der Prüfungsordnung festgelegte 6-monatige Bearbeitungszeit.
Nach §23, Absatz 6 kann eine Masterarbeit auch in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Dies erfordert, dass im Exposé zusätzlich zu den genannten Gliederungspunkten genau festgehalten wird, welche Arbeitsschritte von welcher Person auszuführen und welche Abschnitte von jedem Beteiligten zu bearbeiten sind.

Welche Formalitäten müssen Sie nach der Vergabe des Themas beachten?
Das Thema Ihrer Masterarbeit gilt dann als vergeben, wenn das Exposé mit den Personen, die Ihre Arbeit betreuen, abgestimmt ist. Ist dies geschehen und können Sie absehen, dass Sie die Arbeit nach spätestens sechs Monaten soweit fertig haben, dass Sie sie abgeben können, stellen Sie gemäß §23 der Prüfungsordnung einen Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit.
Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit erhalten Sie direkt im Hochschulprüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird ausgefüllt beim Prüfungsamt eingereicht. Nach der Bearbeitung durch das Prüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur Masterarbeit.

Das Vorgehen und die genaue Ausgestaltung der Betreuung sprechen Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Grundsätzlich gilt jedoch, dass in regelmäßigen Abständen ein Treffen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer stattfinden sollte, bei dem Sie über den aktuellen Stand Ihrer Arbeit berichten und eventuelle Fragen geklärt werden können. Im Unterschied zu Bachelorarbeiten werden Masterarbeiten weitgehend selbstständig angefertigt.

Wie wird die Arbeit betreut?
Damit keine Missverständnisse entstehen:

  1. Ein gutes Verhältnis zu den Personen, die Sie betreuen, bedeutet nicht automatisch eine gute Zensur!
  2. Intensive / häufige Betreuung heißt nicht, dass das Ergebnis „perfekt“ (also 1 oder 2) sein wird!

Auch eine gründliche Durchsicht einzelner Teile seitens des Betreuers oder der Betreuerin bedeutet nicht, dass das Ergebnis „perfekt“ (also 1 oder 2) sein muss!

Was tun bei Schwierigkeiten?
Grundsätzlich gilt, dass die Person, die eine Arbeit betreut, über den Fortgang der Arbeit, die Verzögerungen gegenüber dem Arbeitsplan und Schwierigkeiten regelmäßig informiert werden sollte. Ein regelmäßiger Kontakt erlaubt es, frühzeitig auf Schwierigkeiten zu reagieren.
Ergeben sich jedoch Schwierigkeiten, die nicht gemeinsam mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer ausgeräumt werden können, können Sie sich an die Person wenden, die den Arbeitsbereich leitet, in dem Ihre Arbeit angesiedelt ist. Weitere Ansprechpartner und –partnerinnen bei Schwierigkeiten sind die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die jeweiligen Vertrauensdozentinnen bzw. -dozenten.
Die Prüfungsordnung sieht darüber hinaus vor, dass das Thema maximal ein Mal innerhalb eines Monats nach einer Zulassung zurückgegeben werden kann.

Wie umfangreich soll eine Masterarbeit sein?
Für den wünschenswerten Gesamtumfang gibt es keine allgemeingültige Regel. Auf jeden Fall gilt Qualität vor Quantität! Als Richtwert kann ein Umfang von 60 bis 100 Seiten (zzgl. Deckblatt, Literaturverzeichnis und Anhang) gelten. Diese Angabe bezieht sich auf eine Schriftgröße von 12pt der Schrift Times New Roman bei einem 1 ½ zeiligen Zeilenabstand.

Welchen formalen Kriterien soll die Masterarbeit entsprechen.
Für die Gestaltung der Arbeit (Zitierweise, Literaturverzeichnis, Abbildungen und Tabellen) gelten die jeweils aktuellen Richtlinien zur Manuskriptgestaltung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Zur Übersicht empfehlen wir Ihnen das Skript „Merkblatt zur Erstellung empirischer Forschungarbeiten“ von Tobias Rothmund, Mario Gollwitzer und Christine Altstötter-Gleich.

Deckblatt

  • Thema der Arbeit in deutscher und englischer Sprache
  • Name, Vorname des Verfassers bzw. der Verfasserin
  • Betreuerinnen und Betreuer
  • Universitäts- und Fachbereichsbezeichnung

Kurzzusammenfassung (Abstract)
Der Arbeit wird eine Kurzzusammenfassung der Fragestellung, der Methodik, der Ergebnisse und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Umfang von maximal 250 Wörtern vorangestellt.

Theoretischer Hintergrund
Nach einer kurzen Einleitung, in der das Thema und die allgemeine Fragestellung umrissen werden, folgt die Darstellung des theoretischen Hintergrunds und des für das Thema relevanten Forschungsstands, soweit er für die Bearbeitung der Fragestellung relevant ist.

Herleitung der Fragestellung bzw. Hypothesen
Ausgehend von der allgemeinen Fragestellung werden hier auf der Grundlage der zuvor zusammengefassten und reflektierten Forschungslage die spezifischen Fragestellungen bzw. Hypothesen der Untersuchung hergeleitet und präzisiert.

Methoden
In diesem Teil werden die Stichprobe, die eingesetzten Materialien und Erhebungsinstrumente und der Ablauf bzw. das Design der Untersuchung beschrieben, auf deren Basis die Fragestellung bearbeitet bzw. die Hypothesen geprüft wurden.

Wie ist eine empirische Masterarbeit aufgebaut?
Ergebnisse

Ergebnisse der Datenaufbereitung sowie der deskriptiven und inferenzstatistischen Verfahren, die eingesetzt wurden, um die Fragestellung zu untersuchen bzw. die Hypothesen zu prüfen, werden hier sowohl tabellarisch als auch in Textform zusammenfassend beschrieben. Eine Erläuterung der eingesetzten statistischen Verfahren erfolgt dann, wenn es sich nicht um Standardverfahren der deskriptiven- und Inferenzstatistik handelt. Tabellen und Abbildungen müssen den jeweils aktuellen Richtlinien der Manuskriptgestaltung entsprechen.

Diskussion, kritische Reflektion und Ausblick
Im letzten Teil der Arbeit werden die Ergebnisse im Hinblick auf die theoretisch hergeleiteten Fragestellungen diskutiert, Schlussfolgerungen in Bezug auf die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen bzw. formulierten Hypothesen gezogen und mögliche Schwächen und Einschränkungen der eingesetzten Methodik erläutert. Empfehlenswert sind ferner die Einordnung der Ergebnisse in den Forschungs- und Erkenntnisstand, das Aufzeigen offener Fragen und Vorschläge für mögliche Folgeuntersuchungen.

Literaturverzeichnis
Die Literatur, die in der Arbeit zitiert wurde, wird hier entsprechend der jeweils aktuellen Richtlinien der Manuskriptgestaltung aufgeführt.

Anhang
Im Anhang finden sich Versuchsmaterialien wie Fragebögen, Instruktionen, Beispiele für eingesetzte Testaufgaben etc.

Eidesstattliche Erklärung
Die Verfasserin bzw. der Verfasser der Master Arbeit versichert hier an Eides statt, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Wie viel Zeit haben Sie für Ihre Masterarbeit?
In der Prüfungsordnung ist - ausgehend von 30 ECTS Punkten und einem damit einhergehenden Workload in Höhe von 900 Stunden – eine 6-monatige Bearbeitungszeit vorgesehen. Dabei wird vorausgesetzt, dass Sie Ihre Fragestellung mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin abgesprochen und ein Exposé vorgelegt haben. Sie sollten für diese Vorarbeiten genügend Zeit einplanen und daher spätestens mit Beginn Ihres letzten Studienjahres anfangen, konkrete Schritte in Bezug auf Ihre Masterarbeit zu unternehmen.
Die sechsmonatige Bearbeitungsfrist beginnt mit der Zulassung der Masterarbeit durch das Hochschulprüfungsamt. Sie stellt eine Obergrenze dar, so dass es kein Problem ist, wenn eine Arbeit vor dieser Frist abgegeben wird. Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung also erst, wenn Sie absehen können, dass Sie die sechsmonatige Frist einhalten können, denn eine Verlängerung ist laut Prüfungsordnung nicht möglich!

Was müssen Sie bei der Abgabe Ihrer Masterarbeit beachten?
Die Abgabe muss fristgemäß beim Hochschulprüfungsamt erfolgen. Die Arbeit muss dort gebunden in 3-facher Ausfertigung und zusätzlich auf CD als Datei in pdf-Format vorgelegt werden. Das Hochschulprüfungsamt stellt dann zwei der gebundenen Exemplare den jeweiligen Betreuerinnen und Betreuern zu.

Was passiert nach der Abgabe Ihrer Masterarbeit?
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die Masterarbeit in der Regel innerhalb einer Frist von zwei Monaten von Ihren Betreuerinnen bzw. Betreuern bewertet wird. Diese erstellen dazu schriftliche Gutachten. Das arithmetische Mittel der Noten des Erst- und des Zweitgutachtens bildet die Note Ihrer Masterarbeit.
Wird die Masterarbeit von nur einer oder einem der beiden Gutachtenden mit "nicht ausreichend" bewertet oder weichen die Noten der beiden Gutachtenden um zwei ganze Notenstufen voneinander ab, muss ein drittes Gutachten von einer oder einem vom Prüfungsausschuss Psychologie zu bestimmenden Prüferin oder Prüfer eingeholt werden.
 

 

 

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