Struktur und Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung ist sowohl in Vollzeit (ca. 3-Jahre) als auch in Teilzeit (ca. 5-Jahre) möglich. Die Grundlage für die Ausbildung bilden das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV).

Für die Approbation zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten müssen mindestens 4.200 Stunden mit folgenden Ausbildungsbausteinen sowie die Abschlussprüfung nachgewiesen werden.

Die Ausbildung beginnt immer mit Start des Wintersemesters (1.10 jeden Jahres). Zu Beginn der Ausbildung steht die Vermittlung von Wissen, im Rahmen der  Freitags (15-20 Uhr) und Samstags (9-16 Uhr) stattfindenden Theorieveranstaltungen sowie das Absolvieren der praktischen Tätigkeit (i und II) in einer unserer Kooperationsklinken im Fokus.  Die Praktische Ausbildung, also die ambulanten Behandlungsstunden unter Supervision können nach der Zwischenprüfung begonnen werden. Die Selbsterfahrung erstreckt sich über drei Jahre und findet sowohl in Gruppen als auch im Einzelsetting statt.

Ein exemplarischer Ablauf der Ausbildungsbausteine bei einer Vollzeitausbildung in 3 Jahren könnte wie folgt aussehen.

Andere Ausbildungsabläufe (insbesondere bei Teilzeitausbildung) sind jedoch auch möglich.

Theorie

 

Die praktische Tätigkeit umfasst insgesamt 1800 Stunden und dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der psychotherapeutischen Behandlung von Störungen mit Krankheitswert von Kindern und Jugendlichen. Die praktische Tätigkeit wird in zwei Abschnitte geliedert.

  • Praktische Tätigkeit 1 (PT1): Mindestens 1200 Stunden in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtung. (Anmerkung: Die Tätigkeit in den Kliniken muss in der Regel mit mindestens 30h Stunden die Woche absolviert werden.)
  • Praktische Tätigkeit 2 (PT2): Mindestens 600 Stunden an einer Einrichtung der psychosomatischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

 

Die sogenannten praktische Ausbildung dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten mit Störungen mit Krankheitswert. Es werden insgesamt 600 Behandlungsstunden unter Supervision durchgeführt. Die Patientenbehandlungen sind in der Regel in der Landauer Psychotherapie-Ambulanz für Kinder und Jugendliche zu absolvieren. Die praktische Ausbildung kann erst nach einem Zwischenkolloquium (bei regulärem Ausbildungsverlauf nach ca. einem Jahr) beginnen.

 

Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 60 Stunden und dient der Reflexion und Modifikation der persönlichen Voraussetzungen für die therapeutische Tätigkeit unter Berücksichtigung biographischer Aspekte wie zum Beispiel eigenen Kindheitserfahrungen. Die Selbsterfahrung findet zum Großteil als Gruppenselbsterfahrung statt.  Im zweiten und/oder dritten Jahr der Ausbildung sind 10 der Stunden in Einzelsitzungen abzuleisten.

 

Die sogenannte Freie Spitze, welche nach den gesetzlichen Reglungen abzuleisten ist, umfasst 930 Stunden.

Eine Besonderheit an unserem Ausbildungsinstitut ist die flexible Gestaltungsmöglichkeit der freien Spitze. Dadurch ist es sowohl möglich sich in der freien Spitze therapeutisch zu betätigen, aber auch wissenschaftliche Leistungen im Rahmen der Ausbildung einzubringen. Dadurch erhält jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer die Möglichkeit sein individuelles Profil zu schärfen.

Verpflichtende Inhalte der freien Spitze (400 Stunden):

  • Es werden 300h als Vor- und Nachbereitung der Therapiestunden der praktischen Ausbildung automatisch nach Ableistung dieser anerkannt.

  • Die Studierenden fertigen im Rahmen der Fallvorstellungen zwei Mal eine Ausarbeitung an und stellen diese in der Veranstaltung vor. Für die Vorstellung und Vorbereitung werden 100 Stunden veranschlagt.

Wahlinhalte der freien Spitze (530 Stunden):

Die TeilnehmerInnen können nach persönlichen Interessen in mindestens 2 der folgenden Punkte Leistungen in dem jeweils angebotenen Umfang wählen:

  • zusätzliche praktische Tätigkeit I oder II,
  • zusätzliche praktische Ausbildung (einschließlich Supervision mit durchschnittlich einer Supervisionssitzung auf vier Therapiesitzungen),
  • selbst koordinierte Kleingruppenarbeit/Intervision mit 2-5 Teilenhmern (Beispielthemen: Diskussion über Störungsbilder, Störungstheorien, Therpaieplanung, Leitlinen der Psychotherapie, etc.)
  • angeleitetes Selbststudium: Erstellung von maximal 2 schriftlichen Ausarbeitungen zu jeweils einer einzelnen Störung. Für die Ausarbeitung werden nach positiver Prüfung für jeden Fall 100 Stunden bescheinigt,
  • es können auch Veranstaltungen an kooperierenden Kliniken, Universitäten, oder Zusatzausbildungen anerkannt werden, die der vorherigen Prüfung durch die Leitung bedürfen,
  • Besuch wissenschaftlich fundierter Sonderveranstaltungen im Bereich der Verhaltenstherapie (z.B. einschlägige wissenschaftliche Tagungen),
  • Mitarbeit an Projekten der Arbeitseinheit Klinische Psychologie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, die in der Hochschulambulanz für Forschung und Lehre im Bereich Psychotherapieforschung durchgeführt wird.