Abschlussarbeiten
Lernziele
Die Studierenden bearbeiten unter Anleitung weitgehend selbstständig eine Fragestellung mit wissenschaftlichen Methoden. Durch die Interdisziplinarität des Studiengangs ist ein breites Feld an möglichen Themen für eine Abschlussarbeit möglich. Nach individuellen Interessen können Betreuer*innen aus einer Disziplin des Studiengangs (oder bei interdisziplinärer Ausrichtung mehrerer Disziplinen) angesprochen werden.
Die Studierenden setzen die in vorangegangenen Studienabschnitten erworbenen Arbeitstechniken ein. Sie recherchieren relevante Literatur, stellen die theoretischen Hintergründe und den Forschungsstand einer ausgewählten Fragestellung dar und leiten spezifische Forschungsfragen oder Hypothesen ab. Sie wählen geeignete Ansätze und Methoden, um die Fragestellung zu beantworten. Dabei können eigene Erhebungen durchgeführt oder vorhandene Untersuchungen genutzt und ausgewertet werden. Die Ergebnisse werden sachkundig und sprachlich angemessen dargestellt und kritisch diskutiert.
Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt (s. Downloadbereich).
- Zulassungsvoraussetzung: Nachweis von mind. 120 LP aus dem Bachelorstudiengang Mensch und Umwelt sowie Abschluss der Fallstudie
- 12 ECTS (= 360 Zeitstunden)
- Fertigstellung innerhalb von 3 Monaten
- Begutachtung in der Regel innerhalb von 2 Monaten
Formen von Bachelorarbeiten
Bei Bachelorarbeiten kann es sich um empirische Arbeiten handeln, bei denen Daten erhoben werden. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen sollte darauf geachtet werden, dass die Fragestellung klar umgrenzt und in einem angemessenen Zeitrahmen untersuchbar ist (z. B. Einbindung in ein laufendes Projekt, Design vorgegeben, Material vorhanden oder zeitnah beschaffbar, Replikation einer früheren Studie usw.).
Viele Betreuer*innen haben noch Daten aus früheren Untersuchungen, die aus Zeit- oder sonstigen Gründen bislang nicht oder nicht hinreichend ausgewertet wurden. Wenn die Aufgabenstellung klar umgrenzt und das Ziel eindeutig definiert sind, könnten Studierende mit der Auswertung dieser Daten im Rahmen ihrer Bachelorarbeit betraut werden.
Im Rahmen der Case Study arbeiten die Studierenden im 5. Semester in Kleingruppen an einer vorgegebenen Fragestellung. Diese Arbeiten könnten in Rücksprache mit den Dozierenden als Vorstudien für eine Bachelorarbeit genutzt werden.
Die Bachelorarbeit muss nicht unbedingt eine empirische Arbeit sein; es kann sich auch um eine theoretische Arbeit handeln. Denkbar ist beispielsweise ein sogenanntes Scoping Review, das den Forschungsstand zu einer Fragestellung zusammenfasst und diskutiert. Wichtig ist, dass das Thema einen „echten“ Erkenntnisgewinn bietet.
Die PO sieht vor (§ 22, Abs. 6), dass eine Fragestellung an zwei Personen gleichzeitig vergeben werden kann. Wichtig ist, dass die Verantwortlichkeiten vorher genau abgesprochen und dokumentiert werden. Beide Personen sind für das Gelingen der Gesamtarbeit verantwortlich und müssen in vergleichbarem Umfang beitragen. Darüber hinaus müssen aber auch die individuellen Beiträge in der Arbeit kenntlich gemacht und bei der Benotung entsprechend gewürdigt werden. Neben einer solchen gemeinsamen schriftlichen Arbeit kann es auch sinnvoll sein, nur eine gemeinsame Datenerhebung zu machen, dann aber zwei schriftliche Arbeiten zu unterschiedlichen Aspekten einzureichen. Eine gute Rücksprache mit den Betreuer*innen und untereinander ist sehr wichtig.
Detailinformationen & Häufige Fragen
Betreut werden Bachelorarbeiten in der Regel von Lehrenden des Studiengangs Mensch und Umwelt. Nach §22 Absatz 4 der Prüfungsordnung darf die Bachelorarbeit auf Antrag beim Prüfungsausschuss jedoch auch außerhalb der Universität durchgeführt werden.
Die Bewertung erfolgt jeweils durch ein schriftliches Gutachten. Ein Gutachten erstellt die Betreuerin oder der Betreuer. Wer das zweite Gutachten erstellt, wird auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses aus dem Kreis der nach Landesrecht prüfungsberechtigten Personen (§ 24 Abs. 1 HochSchG) bestimmt. Eine oder einer der beiden Gutachtenden muss dem Fachbereich Natur- und Umweltwissenschaften oder dem Fachbereich Psychologie angehören.
Ihre Aufgabe ist es, zunächst eine*n Erstbetreuer*in zu finden. Wer die Zweitbetreuung übernimmt, klären Sie üblicher Weise mit der Person, die die Erstbetreuung vornimmt. Tun Sie das nicht, bestimmt der Prüfungsausschuss aus dem Kreis der Prüfungsberechtigten eine Person, die später das Zweitgutachten zu Ihrer Arbeit anfertigt.
Damit keine Missverständnisse entstehen:
- Ein gutes Verhältnis zu den Personen, die Sie betreuen, bedeutet nicht automatisch eine gute Zensur!
- Intensive / häufige Betreuung heißt nicht, dass das Ergebnis „perfekt“ (also 1 oder 2) sein wird!
- Auch eine gründliche Durchsicht einzelner Teile seitens des Betreuers oder der Betreuerin bedeutet nicht, dass das Ergebnis „perfekt“ (also 1 oder 2) sein muss!
Laut §22 Absatz 4 darf die Bachelorarbeit mit Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auch außerhalb der Universität durchgeführt werden.
Laut §22 Abs. 9 erstellt ein Gutachten der*die Betreuer*in. Das zweite Gutachten wird auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses aus dem Kreis der nach Landesrecht prüfungsberechtigten Personen (§ 24 Abs. 1 HochSchG) bestimmt. Eine oder einer der beiden Gutachtenden muss dem Fachbereich Natur- und Umweltwissenschaften oder dem Fachbereich Psychologie angehören.
In der Prüfungsordnung ist - ausgehend von 12 ECTS Punkten und einem damit einhergehenden Workload in Höhe von 360 Stunden – eine dreimonatige Bearbeitungszeit vorgesehen. Dies entspricht in etwa einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden (Wochenenden ausgenommen) und dient selbstverständlich nur einer groben Orientierung.
Dabei wird vorausgesetzt, dass Sie Ihre Fragestellung mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin abgesprochen haben. Häufig wird auch ein Exposé verlangt. Sie sollten für diese Vorarbeiten genügend Zeit einplanen und daher spätestens mit Beginn Ihres letzten Studienjahres anfangen, konkrete Schritte in Bezug auf Ihre Bachelorarbeit zu unternehmen.
Die dreimonatige Bearbeitungsfrist beginnt mit der Zulassung der Bachelorarbeit durch das Prüfungsamt. Sie stellt eine Obergrenze dar, so dass es kein Problem ist, wenn eine Arbeit vor dieser Frist abgegeben wird. Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung also erst, wenn Sie absehen können, dass Sie die dreimonatige Frist einhalten können.
Sie können selbst auf Dozierende zugehen und diese nach Themenvorschlägen fragen oder eigene Ideen vorschlagen.
Informieren Sie sich über die Forschungsschwerpunkte der Dozierenden auf deren Homepage (z. B. Publikationen, Projekte) und überlegen Sie, welche Themen Sie interessieren. Manche Arbeitsgruppen veröffentlichen Themenvorschläge auf ihrer Homepage.
Beispiele Arbeitsgruppen:
- Politische Kommunikation
- Kommunikationspsychologie
- Medienpsychologie
- Politische Psychologie
- Sozial-, Umwelt- & Wirtschaftspsychologie
- Interdisziplinäre Forschungsgruppe Umwelt
- Umwelt- und Freiraumplanung
- Ökotoxikologie & Umwelt
- Geoökologie & Physische Geographie
- Human Geography
- Sozial-Ökologische Systeme
- Molekulare Ökologie
- Ökosystemanalyse
- Umwelt- und Bodenchemie
- Umweltökonomie
- VWL Umweltökonomik
Themenfindung und -formulierung können recht aufwändig sein. Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit möglichen Betreuer*innen in Verbindung und klären Sie Näheres mit diesen ab. Wir empfehlen mit der Suche nach einem Thema spätestens zu Beginn des letzten Studienjahrs zu beginnen, früher ist auch möglich.
In einer ersten Besprechung werden i.d.R. Thema und Vorgehensweise festgelegt. Danach erstellen Sie i.d.R. ein Kurzexposé, in dem mindestens die folgenden Punkte enthalten sind: zu bearbeitende Fragestellung, Darstellung der geplanten Untersuchungs- und Auswertungsmethoden, Zeitplan
Wenn Sie absehen, dass Sie die Arbeit nach spätestens drei Monaten soweit fertig haben, dass Sie sie abgeben können, stellen Sie gemäß §22 der Prüfungsordnung einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit.
Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erhalten Sie direkt im Prüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird ausgefüllt beim Prüfungsamt eingereicht. Nach der Bearbeitung durch das Prüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur Bachelorarbeit.
Das Vorgehen und die genaue Ausgestaltung der Betreuung sprechen Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab.
Für den wünschenswerten Gesamtumfang gibt es keine allgemeingültige Regel. Besprechen Sie dies bitte mit Ihren Betreuer*innen. Auf jeden Fall gilt Qualität vor Quantität!
Für die formalen Anforderungen gibt es keine allgemeingültige Regel. Besprechen Sie dies bitte mit Ihren Betreuer*innen.
Ein typischer Aufbau kann sein:
- Deckblatt
- Kurzzusammenfassung (Abstract) auf Deutsch und Englisch
- Theoretischer Hintergrund inkl. Herleitung der Fragestellung und Hypothesen
- Methode
- Ergebnisse
- Diskussion
- Literaturverzeichnis
- Anhang
- Eidesstattliche Erklärung
Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder in englischer Sprache angefertigt werden. Die Sprachwahl ist bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit anzugeben. Bei Abfassung der Arbeit in deutscher Sprache ist der Titel der Arbeit auch in englischer Sprache anzugeben. Bei Abfassung der Arbeit in englischer Sprache ist der Arbeit eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Abgabe muss fristgemäß beim Prüfungsamt erfolgen.
Bitte besprechen Sie mit Ihren Betreuer*innen, ob Druckversionen gewünscht werden oder eine digitale Version ausreicht.
Zur Form und Anzahl der Druckversionen informieren Sie sich bitte beim Prüfungsamt, evtl. ist auch ein Datenträger erforderlich (z. B. USB-Stick).
Bei einer digitalen Abgabe senden Sie eine Mail an das Prüfungsamt sowie die Betreuer*innen und hängen die Arbeit als PDF-Datei an. Über einen Seafile-Link (Cloud der RPTU) können Sie ergänzendes Material wie Datensätze, Syntax und Auswertungen zugänglich machen.
Weitere Informationen zur Abgabe von wissenschaftlichen Arbeiten
Grundsätzlich gilt, dass die Person, die eine Arbeit betreut, über den Fortgang der Arbeit, die Verzögerungen gegenüber dem Arbeitsplan und Schwierigkeiten regelmäßig informiert werden sollte. Ein regelmäßiger Kontakt erlaubt es, frühzeitig auf Schwierigkeiten zu reagieren.
Ergeben sich jedoch Schwierigkeiten, die nicht gemeinsam mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer ausgeräumt werden können, können Sie sich an die Person wenden, die den Arbeitsbereich leitet, in dem Ihre Arbeit angesiedelt ist. Weitere Ansprechpartner*innen bei Schwierigkeiten sind die Mitglieder des Prüfungsausschusses.
Die Prüfungsordnung sieht darüber hinaus vor, dass das Thema maximal ein Mal innerhalb eines Monats nach einer Zulassung zurückgegeben werden kann.
Im Krankheitsfall kann die Bearbeitungszeit um maximal die Hälfte der Bearbeitungszeit verlängert werden, sofern die Krankheit mittels qualifizierten Attests bescheinigt ist. Das Attestformular und weitere Details finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die Bachelorarbeit in der Regel innerhalb einer Frist von zwei Monaten von Ihren Betreuer*innen bewertet wird. Diese erstellen dazu schriftliche Gutachten. Eine*r der beiden Gutachtenden muss dem Fachbereich Natur- und Umweltwissenschaften oder dem Fachbereich Psychologie angehören.
Das arithmetische Mittel der Noten des Erst- und des Zweitgutachtens bildet die Note Ihrer Bachelorarbeit, die mit doppeltem Gewicht neben den Modulprüfungen in Ihre Abschlussnote eingeht.
Wird die Bachelorarbeit von nur einer oder einem der beiden Gutachtenden mit "nicht ausreichend" bewertet oder weichen die Noten der beiden Gutachtenden um zwei ganze Notenstufen voneinander ab, muss ein drittes Gutachten von einer oder einem vom Prüfungsausschuss zu bestimmende Prüfer*in eingeholt werden.
Ja, die Bachelorarbeit muss im Interdisciplinary Colloquium vorgestellt werden (siehe Modulhandbuch)