Bachelorarbeiten
Lernziele
Die Studierenden sind in der Lage, unter Anleitung ein Problem aus dem Gebiet der Psychologie mit Standardmethoden des Faches wissenschaftlich zu bearbeiten. Dazu setzen sie in vorangegangenen Studienabschnitten erworbene Arbeitstechniken ein, die sie befähigen, relevante Literatur zu recherchieren, auf deren Basis die theoretischen Hintergründe einer ausgewählten psychologischen Fragestellung zu erfassen, darzustellen und entsprechende Hypothesen bzw. Fragestellungen abzuleiten. Darüber hinaus sind sie in der Lage, zur Klärung dieser Fragen geeignete Ansätze und Methoden auszuwählen und zu beurteilen, für die Datenerhebung und -auswertung zu nutzen und die in eigenen Erhebungen oder in vorhandenen Untersuchungen gefundenen Ergebnisse sachkundig und sprachlich angemessen darzustellen und kritisch zu diskutieren.
Rahmenbedingungen
- Zulassungsvoraussetzung: Nachweis von mind. 90 LP aus dem Bachelorstudiengang Psychologie
- 12 ECTS (= 360 Zeitstunden)
- Fertigstellung innerhalb von 3 Monaten
- Begutachtung in der Regel innerhalb von 2 Monaten (aus Kapazitätsgründen kann diese Frist nicht verkürzt werden!)
Formen von Bachelorarbeiten
Innerhalb von 3 Monaten ist eine aufwändige eigene empirische Untersuchung nicht komplett durchführbar. Der Ausschuss für Studium und Lehre hat Anregungen und Vorschläge gesammelt, wie die Lernziele der Bachelorarbeit sinnvoll und gewinnbringend umgesetzt werden können.
Auch bei Bachelorarbeiten wird es sich vielfach um empirische Arbeiten handeln. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Fragestellung klar umgrenzt, das Design vorgegeben und das Material vorhanden oder zeitnah beschaffbar sein muss. Möglich wäre etwa eine Fragebogenuntersuchung an einer schnell verfügbaren Stichprobe (Studierende) oder eine experimentelle Studie mit bereits vorgegebenem Material. Wichtig ist, dass die Datenerhebung innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen werden kann. Bei der Stichprobengröße sollten keine „Spar-Abstriche“ gemacht werden: auch innerhalb von 2 Wochen kann man − gute Planung vorausgesetzt − ein Experiment mit 60 Versuchspersonen durchführen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, gleiche Themenstellungen an mehrere Studierende zu vergeben und auf diese Weise Versuchspersonen "anzusammeln".
Die PO sieht vor (§ 23, Abs. 6), dass eine Fragestellung an zwei Personen gleichzeitig vergeben werden kann. Wichtig ist, dass die Verantwortlichkeiten vorher genau abgesprochen und dokumentiert werden. Dabei sollte deutlich gemacht werden, dass beide Personen für das Gelingen der Gesamtarbeit verantwortlich sind und dazu in vergleichbarem Umfang beitragen müssen. Darüber hinaus müssen aber auch die individuellen Beiträge in der Arbeit kenntlich gemacht und bei der Benotung entsprechend gewürdigt werden. Auch hier sind 3 Monate recht knapp, sodass eine solche Tandemfragestellung nur dann vergeben werden sollte, wenn die Fragestellung bereits klar definiert ist und das Design und die Materialien bereits vorliegen. Es könnte sich bspw. um die – in diesem Fall erste – Replikation einer bereits früher durchgeführten Studie handeln.
Viele Mitglieder des Fachbereichs haben noch Daten aus früheren Untersuchungen, die aus Zeit- oder sonstigen Gründen bislang nicht oder nicht hinreichend ausgewertet wurden. Wenn die Aufgabenstellung klar umgrenzt und das Ziel eindeutig definiert ist, könnten Studierende mit der Auswertung dieser Daten im Rahmen ihrer Bachelorarbeit betraut werden.
Im Rahmen eines Empiriepraktikums arbeiten die Studierenden im 3. und 4. Semester in Gruppen á 5 Personen an einer vorgegebenen Fragestellung. Diese Arbeiten können als Vorstudien für eine BSc-Arbeit genutzt werden. Betreuerinnen und Betreuer der Empras sollten daher gezielt auf Möglichkeiten der Weiterführung aufmerksam machen und gegebenenfalls direkt Personen aus den Gruppen ansprechen, die ihnen besonders interessiert an der Fragestellung erschienen sind.
Im Rahmen eines Forschungspraktikums arbeiten die Studierenden an einer vorgegebenen, möglicherweise aber auch an einer eigenen Fragestellung. Die Modalitäten eines Forschungspraktikums sind noch nicht genau geklärt. Wie im Diplomstudiengang kann aber davon ausgegangen werden, dass nicht die gesamte Praktikumszeit als Forschungspraktikum abgeleistet werden kann, sondern nur maximal 50% und damit vermutlich sechs Wochen. Diese Arbeiten können ebenso wie Arbeiten im Rahmen des Empiriepraktikums als Vorstudien für eine BSc-Arbeit genutzt werden.
Die Bachelorarbeit muss nicht unbedingt eine empirische Arbeit sein; es kann sich auch um eine theoretische Arbeit handeln. Denkbar ist bspw.
- eine Zusammenschau neuerer Studien zu einer bestimmten Theorie oder Fragestellung (z.B. aktuelle Befunde zur Allport’schen Kontakthypothese im Rahmen von realen Intergruppenkonflikten),
- die theoretische Einordnung und Diskussion einer Reihe empirischer Befunde in einem umgrenzten Gebiet (z.B. inwiefern müssen Modelle zum Arbeitsgedächtnis im Lichte neuerer Befunde erweitert oder modifiziert werden?),
- eine kritische Diskussion eines neueren (oder älteren) theoretischen Ansatzes (z.B. inwiefern ist die theoretische Einteilung von aggressiven Handlungsformen in „proaktiv“ und „reaktiv“ theoretisch sinnvoll und gerechtfertigt?),
- eine methodenkritische Diskussion vorliegender Studien zu einer bestimmten Theorie oder Fragestellung (z.B. methodische Probleme der Medienwirkungsforschung)
Auch hier ist es unseres Erachtens wichtig, dass es sich bei dem vergebenen Thema um eines handelt, das einen „echten“ Erkenntnisgewinn beinhaltet, und nicht − wie bisweilen bei Hausarbeiten der Fall − um die bloße Zusammenfassung eines Kapitels aus der Sekundärliteratur. Dabei sollte auch deutlich gemacht werden, dass theoretische Arbeiten hohe Anforderungen an die Fähigkeit stellen, Theorien und/oder Forschungsbefunde im Hinblick auf bestimmte Zielsetzungen und Fragestellungen zu analysieren und aufzuarbeiten, in der Regel auch gute methodische Kompetenzen erfordern, um die Aussagekraft von Forschungsergeb-nissen beurteilen zu können.
Detailinformationen & Häufige Fragen
Betreut werden BSc Arbeiten in der Regel von Lehrenden des Fachbereichs Psychologie, die als Prüferin bzw. Prüfer zugelassen sind. Nach §23 Absatz 4 der Prüfungsordnung, können auf Antrag auch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer anderer Universitäten die Betreuung übernehmen. Die Zweitbetreuerin oder der Zweitbetreuer muss in diesem Fall dem Fachbereich Psychologie angehören und dort als Prüferin oder Prüfer gemäß § 10 Absatz 2 der Prüfungsordnung zugelassen sein.
Ihre Aufgabe ist es, zunächst eine Erstbetreuerin bzw. –betreuer zu finden. Wer die Zweitbetreuung übernimmt, klären Sie üblicher Weise mit der Person, die die Erstbetreuung vornimmt. Tun Sie das nicht, bestimmt der Prüfungsausschuss aus dem Kreis der Prüfungsberechtigten eine Person, die später das Zweitgutachten zu Ihrer Arbeit anfertigt.
Damit keine Missverständnisse entstehen:
- Ein gutes Verhältnis zu den Personen, die Sie betreuen, bedeutet nicht automatisch eine gute Zensur!
- Intensive / häufige Betreuung heißt nicht, dass das Ergebnis „perfekt“ (also 1 oder 2) sein wird!
- Auch eine gründliche Durchsicht einzelner Teile seitens des Betreuers oder der Betreuerin bedeutet nicht, dass das Ergebnis „perfekt“ (also 1 oder 2) sein muss!
Die Abschlussarbeit kann auch extern durchgeführt werden. Die externe Einrichtung muss dazu eine universitäre bzw. eindeutige Forschungseinrichtung sein oder die Abschlussarbeit durch eine*n Psycholog*in in der Organisation betreut werden. Unter den gleichen Bedingungen sind auch Abschlussarbeiten im Ausland möglich.
Bei externen Abschlussarbeiten muss zudem eine*r der Gutachter*innen aus dem Fachbereich Psychologie kommen. Die betreuende Person aus der externen Organisation muss durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden. Dazu muss der*die externe Gutachter*in dieses Formblatt ausfüllen und beim Prüfungsamt einreichen, falls er*sie noch keine Prüfungsberechtigung an der RPTU in Landau hat.
In der Prüfungsordnung ist - ausgehend von 12 ECTS Punkten und einem damit einher gehenden Workload in Höhe von 360 Stunden – eine dreimonatige Bearbeitungszeit vorgesehen. Dies entspricht in etwa einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden (Wochenenden ausgenommen) und dient selbstverständlich nur einer groben Orientierung.
Dabei wird vorausgesetzt, dass Sie Ihre Fragestellung mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin abgesprochen und ein Exposé vorgelegt haben. Sie sollten für diese Vorarbeiten genügend Zeit einplanen und daher spätestens mit Beginn Ihres letzten Studienjahres anfangen, konkrete Schritte in Bezug auf Ihre BSc Arbeit zu unternehmen.
Die dreimonatige Bearbeitungsfrist beginnt mit der Zulassung der BSc Arbeit durch das Hochschulprüfungsamt. Sie stellt eine Obergrenze dar, so dass es kein Problem ist, wenn eine Arbeit vor dieser Frist abgegeben wird. Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung also erst, wenn Sie absehen können, dass Sie die dreimonatige Frist einhalten können, denn eine Verlängerung ist laut Prüfungsordnung nicht möglich!
Die Arbeitseinheiten des Fachbereichs Psychologie informieren auf ihrer jeweiligen Homepage über Themen, die von ihren Mitgliedern angeboten und betreut werden. Die Prüfungsordnung sieht in §23 Absatz 7 vor, dass Themen, Aufgabenstellungen und Umfang der Bachelorarbeit von den Betreuenden so zu begrenzen sind, dass die zur Bearbeitung vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.
Sie können sich jedoch selbstverständlich auch mit eigenen Ideen an die Lehrenden des Fachbereichs wenden.
Die Themenvorschläge für Abschlussarbeiten werden von den Arbeitseinheiten bzw. -bereichen unter folgenden Links veröffentlicht:
- Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie
- Diagnostik, Differentielle Psychologie, Methodik und Evaluation
- Kognitive Psychologie bzw. Arbeitseinheit experimentelle Psychologie und Persönlichkeitsforschung
- Sozial-, Umwelt- und Wirtschaftspsychologie
- Biopsychologie, Klinische Psychologie und Psychotherapie (des Erwachsenenalters & des Kindes- und Jugendalters)
- Institut für Kommunikationspsychologie und Medienpädagogik
Themenfindung und –formulierung können recht aufwändig sein. Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit möglichen Betreuerinnen und Betreuern in Verbindung und klären Sie Näheres mit diesen ab. Wir empfehlen mit der Suche nach einem Thema spätestens zu Beginn des letzten Studienjahrs zu beginnen.
In einer ersten Besprechung werden mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin Thema und Vorgehensweise festgelegt. Danach erstellen Sie ein Kurzexposé, in dem mindestens die folgenden Punkte enthalten sind:
Die zu bearbeitende Fragestellung.
Die Darstellung der geplanten Untersuchungs- und Auswertungsmethoden
Ein Zeitplan über den Ablauf der Arbeiten.
Ein erster Entwurf des Exposés wird der betreuenden Person vorgelegt. Nach einer Einigung über Inhalt, Design und den zeitlichen Ablauf der Arbeit wird die endgültige Fassung des Exposés bei dem Betreuer bzw. der Betreuerin abgeben.
Damit ist keine formelle Zulassung der Arbeit verbunden! Diese erfolgt durch das Hochschulprüfungsamt . Ab dem Zeitpunkt der Zulassung gilt dann die in der Prüfungsordnung festgelegte 3-monatige Bearbeitungszeit.
Nach §23, Absatz 6 kann eine BSc Arbeit auch in Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Dies erfordert, dass im Exposé zusätzlich zu den genannten Gliederungspunkten genau festgehalten wird, welche Arbeitsschritte von welcher Person auszuführen sind und welche. Abschnitte von jedem Beteiligten zu bearbeiten sind.
Das Thema Ihrer BSc Arbeit gilt dann als vergeben, wenn das Exposé mit den Personen, die Ihre Arbeit betreuen, abgestimmt ist. Ist dies geschehen und können Sie absehen, dass Sie die Arbeit nach spätestens drei Monaten soweit fertig haben, dass Sie sie abgeben können, stellen Sie gemäß §23 der Prüfungsordnung einen Antrag auf Zulassung zur BSc Arbeit.
Den Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erhalten Sie direkt im Hochschulprüfungsamt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird ausgefüllt beim Prüfungsamt eingereicht. Nach der Bearbeitung durch das Prüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur BSc Arbeit.
Das Vorgehen und die genaue Ausgestaltung der Betreuung sprechen Sie mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Grundsätzlich gilt jedoch, dass in regelmäßigen, nicht allzu kurzen Abständen ein Treffen mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer stattfinden sollte, bei dem Sie über den aktuellen Stand Ihrer Arbeit berichten und eventuelle Fragen geklärt werden können.
Für den wünschenswerten Gesamtumfang gibt es keine allgemeingültige Regel. Auf jeden Fall gilt Qualität vor Quantität! Als Richtwert kann ein Umfang von 40 bis 60 Seiten (zzgl. Deckblatt, Literaturverzeichnis und Anhang) gelten. Diese Angabe bezieht sich auf eine Schriftgröße von 12pt der Schrift Times New Roman bei einem 1 ½ zeiligen Zeilenabstand.
Für die Gestaltung der Arbeit (Zitierweise, Literaturverzeichnis, Abbildungen und Tabellen) gelten die jeweils aktuellen Richtlinien zur Manuskriptgestaltung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Zur Übersicht empfehlen wir Ihnen das Skript „Merkblatt zur Erstellung empirischer Forschungarbeiten“ (s. Downloadliste).
Aufbau: >> Hinweis: Details im Merkblatt, daher nicht alle hier noch mal aufgeführt
- Deckblatt
- Kurzzusammenfassung (Abstract)
- Theretischer Hintergrund
- Herleitung der Fragestellung und Hypothesen
- Methoden (Haupteil bei theoretischer Arbeit)
- Ergebnisse (Haupteil bei theoretischer Arbeit)
- Diskussion, kritische Reflektion und Ausblick
- Literaturverzeichnis
- Anhang
- Eidesstattliche Erklärung
Die Abgabe muss fristgemäß beim Hochschulprüfungsamt erfolgen. Die Arbeit muss dort gebunden in 3-facher Ausfertigung und zusätzlich auf CD als Datei in pdf-Format vorgelegt werden. Das Hochschulprüfungsamt stellt dann zwei der gebundenen Exemplare den jeweiligen Betreuerinnen und Betreuern zu.
Grundsätzlich gilt, dass die Person, die eine Arbeit betreut, über den Fortgang der Arbeit, die Verzögerungen gegenüber dem Arbeitsplan und Schwierigkeiten regelmäßig informiert werden sollte. Ein regelmäßiger Kontakt erlaubt es, frühzeitig auf Schwierigkeiten zu reagieren.
Ergeben sich jedoch Schwierigkeiten, die nicht gemeinsam mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer ausgeräumt werden können, können Sie sich an die Person wenden, die den Arbeitsbereich leitet, in dem Ihre Arbeit angesiedelt ist. Weitere Ansprechpartner und –partnerinnen bei Schwierigkeiten sind die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die jeweiligen Vertrauensdozentinnen bzw. -dozenten.
Die Prüfungsordnung sieht darüber hinaus vor, dass das Thema maximal ein Mal innerhalb eines Monats nach einer Zulassung zurück gegeben werden kann.
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass die BSc Arbeit in der Regel innerhalb einer Frist von zwei Monaten von Ihren Betreuerinnen bzw. Betreuern bewertet wird. Diese erstellen dazu schriftliche Gutachten. Das arithmetische Mittel der Noten des Erst- und des Zweitgutachtens bildet die Note Ihrer BSc Arbeit, die mit doppeltem Gewicht neben den Modulprüfungen in Ihre Abschlussnote eingeht.
Wird die Bachelorarbeit von nur einer oder einem der beiden Gutachtenden mit "nicht ausreichend" bewertet oder weichen die Noten der beiden Gutachtenden um zwei ganze Notenstufen voneinander ab, muss ein drittes Gutachten von einer oder einem vom Prüfungsausschuss Psychologie zu bestimmenden Prüferin oder Prüfer eingeholt werden.
>> Hier noch was zur Einsicht??