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Bachelorarbeiten im WS 2026/27 und SS 27

Informationen zur Betreuung von Bachelorarbeiten für Studierende im Bachelor Psychologie im WS 2026/27 und SoSe 2027


Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der zentralen Zuteilung der Betreuungsplätze von Bachelorarbeiten zu den Arbeitseinheiten wird dieses Vorgehen im SoSe 2026 beibehalten. Betroffen sind alle Studierenden, die ihre Abschlussarbeiten im WS2026/27 und SoSe 2027 anfertigen möchten, unabhängig davon, zu welcher Kohorte sie gehören (d.h., wann sie ihr Studium begonnen haben bzw. in welchem Fachsemester sie sich befinden). Das bedeutet, dass die Zuteilung der Betreuung wieder über eine Anmeldung in Klips (s.u.) und nicht nach persönlicher Absprache vorgenommen wird. Damit soll Studierenden und Lehrenden eine langwierige Suche nach Betreuungspersonen, Losverfahren etc. erspart und die Planungssicherheit erhöht werden. Die Anzahl von Betreuungsplätzen pro Arbeitseinheit richtet sich dabei nach der Größe der Arbeitseinheiten.

Ablauf: Die Studierenden werden sich vom 01.07.26 bis 02.08.26 in Klips in den Kurs „Bachelorarbeit Psychologie WS 2026_27 und SS 2027“ einschreiben. Dort können sie aus allen Arbeitseinheiten Prioritäten wählen, die bei der Vergabe bestmöglich berücksichtigt werden. Die endgül.ge Zuteilung erfolgt nach Ende der Anmeldefrist in der ersten Augustwoche. Die Studiereden melden sich dann bitte zum WS 26/27 im Propädeutikum der entsprechenden Arbeitseinheit an. Die Zuteilung einer konkreten Betreuungsperson zu den einzelnen Studierenden erfolgt innerhalb der Arbeitseinheiten. 

Wichtig für Studierende: Die Fachschaft wird gebeten, diese Informationen weiterzugeben. Alle Studierenden, die sich wie oben beschrieben anmelden, erhalten damit sicher einen Platz zur Betretung der Bachelorarbeit bzw. im Propädeutikum der Arbeitseinheit, der sie zugewiesen wurden. Werden bei der Anmeldung nicht alle Prioritäten vergeben, wird die betreffende Person nicht mehr nach Priorität zugeteilt, sondern erhält einen der am Ende verbleibenden Plätze. Wird die Anmeldefrist verpasst, kann die Person auf Anfrage vom Prüfungsausschuss einem der verbleibenden Plätze zugeteilt werden.