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Ende der Nachqualifikationen im "alten" Bachelor + weitere Optionen

Ende der Nachqualifikationen im "alten" Bachelor + weitere Optionen

(Stand 01.06.2022 + 01.08.2022)

Auszug aus der Mitteilung im Fachbereichsrat am 01.06.2022:

Das Angebot "Nachqualifikation" (eine Möglichkeit für Bachelorstudierende nach der "alten" Prüfungsordnung zusätzliche Veranstaltungen zu besuchen, um sich für den "neuen" Psychotherapiemaster zu qualifizieren) fand im WS 2021/22 und SS 2022 wieder großen Anklang. Die Studierenden haben zusätzliche Veranstaltungen (z.B. Vorlesungen "Berufsrecht und Berufsethik" oder "Psychopharmakologie") angeboten bekommen und konnten Veranstaltungen aus dem Masterstudiengang oder dem neuen Bachelorstudiengang besuchen. Knapp 270 Scheine wurden ausgestellt. Bisher wurden außerdem seit April 2022 für ca. 50 Studierende "Äquivalenzbescheinigungen" ausgestellt, d.h. mindestens 50 Studierende aus Landau haben sich in diesem Sommersemester auf (oft mehrere) neue Masterplätze deutschlandweit bewerben können.

Die Finanzierung des Angebotes (einmalige Zuwendung der Universität) ist seit längerer Zeit ausgelaufen. Die Kosten für das Angebot (z.B. eine Hilfskraft sowie die Lehraufträge für zusätzliche Veranstaltungen) trägt momentan die AG Klinische Psychologie und Psychotherapie des Erwachsenenalters. Außerdem wird im SS 2023 die erste Kohorte des neuen Bachelors fertig und diese Studierenden haben, anders als Studierende nach dem "alten" System, keine anderen Möglichkeiten Psychotherapeut*in zu werden als durch einen der sehr raren "neuen" Psychotherapie-Masterplätze. Somit, wegen der Knappheit der neuen Psychotherapie-Masterplätze im Vergleich zu Absolvent*innenzahlen des neuen Bachelors, wird das Angebot "Nachqualifikation" mit dem Auslaufen des Sommersemesters 2022 enden.Allen klinisch interessierten Studierenden nach dem "alten" System, die noch keinen Abschluss haben, steht die Möglichkeit offen z.B. einen der neuen Allgemeinen Master zu studieren (und dabei darauf zu achten, mind. 1 "klinische" ECTS zu bekommen) und auf diesem Wege in die bisherige "alte" Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in zu gehen.

Nachtrag vom 27.9.2022:                    Ab WiSe 22/23 gilt: 

Ob Sie zusätzliche Veranstaltungen besuchen dürfen um einen "Sitzschein" dafür zu erhalten, können Sie natürlich wie für den freien Workload etc. eigenständig mit den zuständigen Dozierenden abklären. Oft ist es jedoch schwierig da z.B. Raumkapazitäten oder Zulassungen begrenzt sind. Bitte schreiben Sie die jeweiligen Dozierenden an und klären Sie die Möglichkeit sowie das genaue Vorgehen ab (Voraussetzung für den Erhalt eines "Sitzscheins" und die bescheinigbaren ECTS-Punkte). 

Da das Angebot der Nachqualifizierungen abgelaufen ist, beraten wir zu diesem Thema nicht mehr. Sollten Sie noch nicht alle Nachqualifikationen absolviert haben und Ihnen somit noch Inhalte, die laut der neuen PsychThApprO Anlage 1 im Bachelor gefordert sind, fehlen (Vgl. auch beispielhaft ausgefülltes Nachweisdokument Äquivalenzbescheinigung für Masterbewerbungen), schauen Sie bitte selbst nach was und wie viele ECTS -Punkte Ihnen hierzu noch fehlen und welche Veranstaltungen aus dem "neuen" Bachelor  (z.B. die 20_B.O. Vorlesungen) oder des derzeitigen auslaufenden Masters dies abdecken könnten.